Acht Angeklagte in Revision

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KOBLENZ - Von den 18 Betreibern eines Nazi-Radiosenders, die kürzlich in Koblenz wegen Volksverhetzung zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sind 8 in Revision gegangen.

Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Koblenz am Donnerstag auf Anfrage mit. Um welche Angeklagten es sich handelt, war zunächst nicht zu erfahren. Sie hatten in ihrem Radiosender dem Nationalsozialismus gehuldigt und gegen Ausländer gehetzt.

In dem Prozess waren am 11. April 9 der 18 Radio-Betreiber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, der Rest kam mit Bewährungsstrafen davon. Die höchste Freiheitsstrafe, die das Landgericht Koblenz in diesem Fall verhängte, betrug drei Jahre und drei Monate. Die Richter folgten weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die 20- bis 37-jährigen Angeklagten aus acht Bundesländern wurden unter anderem auch der Bildung einer kriminellen Vereinigung mit Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen für schuldig befunden.

Ziel des Radiosenders war es laut Anklage, die NS-Ideologie zu verbreiten und eine fremdenfeindliche wie auch antisemitische Hetzpropaganda zu betreiben. Insgesamt waren demnach 154 Lieder mit strafbaren Inhalten abgespielt worden. Der Vorsitzende Richter sprach dabei nur von „Titeln“, deren Texte abscheulich seien. „Es fällt mir schwer, da von Liedern zu sprechen.“ Und: „Es ist unglaublich, dass sich relativ junge Menschen für so etwas hergeben können.“ Die meist arbeitslosen Männer hatten das „Widerstand-Radio“ bis Anfang November 2010 im Internet betrieben und moderiert.