55-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter

55-Jähriger muss lebenslang hinter Gitter
(dpa)

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Walter Klein aus der Eifel ist seit dreieinhalb Jahren spurlos verschwunden. In einem Indizienprozess ist ein 55-Jähriger jetzt als sein Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Lebenslang trotz fehlender Leiche: Weil er aus tiefem Hass und niedrigen Beweggründen seinen Nachbarn im Eifelort Oberlascheid getötet hat, ist ein 55-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Es gebe zwar keine Leiche und keine objektiven Spuren für die Tat vom September 2007, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz am Freitag vor dem Landgericht Trier. Dafür aber eine nahezu lückenlose Kette von Indizien, die sich über zwei Jahrzehnte ziehe. Von dem 69-jährigen Nachbarn des Angeklagten fehlt seit dreieinhalb Jahren jede Spur.

Der Rentner Walter Klein genoss im Anwesen des 55-Jährigen lebenslanges Wohnrecht – und immer wieder war es zwischen den beiden Wohnparteien zu Streits und Übergriffen gekommen. Das Gericht sprach den gebürtigen Bonner auch der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig. Denn der 55-Jährige hatte bereits zuvor versucht, seinen verhassten Nachbarn loszuwerden. Im Jahr 2002 erteilte er einem eingemieteten Paar einen Mordauftrag: 10 000 Euro hatte er geboten – die „Entsorgung“ der Leiche wollte er in Spanien selbst übernehmen. Nach Ansicht des Gerichts ist die Aussage der Hauptbelastungszeugin – der Mieterin – absolut glaubwürdig gewesen. Das Paar hatte das Angebot aber abgelehnt und war ausgezogen.

Jahrzehntelanger Streit

Bereits 1988 hatte der Verurteilte auf Walter Klein geschossen und war zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Als sich 2007 die Streitigkeiten erneut zuspitzten, entledigte sich der 55-Jährige endgültig des Rentners, ist das Gericht überzeugt. Es gebe keine Hinweise, dass der heimatverbundene Klein freiwillig das Haus verlasse habe, sagte die Richterin. Auch gebe es keine Hinweise dafür, dass der 69-Jährige verunglückt sei oder sich abgesetzt habe.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert – und kündigte am Freitag Revision an. Der 55-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten und als „reine Erfindung“ bezeichnet.