Zwei Führungskräfte des Unternehmens und ein Verantwortlicher einer Steuerberaterfirma mussten sich am Donnerstag vor Gericht verantworten. In den Verhandlung ging es unter anderem um die Frage, ob beim Abheben einer Gesamtsumme von 780.000 Euro eine Straftat vorliegt, oder ob die Beschuldigten von einem IT-Systemfehler im E-Banking des Finanzinstituts profierten.
Die drei Männer wurden jetzt mit acht Monaten, einem Jahr und zwei Jahren auf Bewährung sowie Geldstrafen von 3.000 bis 5.000 Euro belegt. Doch dürfte, obwohl ihre Hausbank sich noch nicht als Nebenkläger bekannte, die Rückerstattung der veruntreuten Summen diese Geldstrafen um ein Vielfaches übersteigen.
De Maart

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