26-jährige Frau bis aufs Blut gequält

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SAARBRÜCKEN - Die Tat macht fassungslos. Mit äußerster Brutalität missbrauchte ein Mann eine Frau und brachte sie fast um. Dafür soll er lebenslänglich ins Gefängnis.

Für eine besonders brutale Gewalttat mit gravierenden Spätfolgen muss ein 29-Jähriger ein außergewöhnlich hohes Schmerzensgeld zahlen. Der Mann vergewaltigte eine langjährige Bekannte und „stopfte“ die zuvor schwer misshandelte Frau in den Kofferraum ihres Kleinwagens, sie erlitt bei der Tortur schwere Hirnschäden. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den Saarländer am Donnerstag unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft. Zudem soll er seinem Opfer 200.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Vorsitzende Richter, Wendelin Wintrich, sagte, die große Brutalität bei der Tat habe „die Kammer teilweise sprachlos gemacht“.

Das 26-jährige Opfer wird nach ärztlichen Prognosen wahrscheinlich ein Pflegefall bleiben. Wintrich erinnerte daran, dass die heute teils gelähmte Frau zur Aussage auf einer Krankentrage in den Gerichtssaal gebracht wurde. Sie kann derzeit nicht stehen und nur schwer sprechen. Ihre Mutter, die als Nebenklägerin auftrat, sagte unter Tränen nach der Verhandlung: „Ich bin zwar froh über das Urteil, aber das bringt mir meine Tochter, wie sie vor dem 26. August war, auch nicht wieder zurück.“

„Gravierende Folgen“

Wintrich begründete die Höhe des verhängten Schmerzensgeldes – doppelt so viel wie von der Anklage gefordert – mit den gravierenden Folgen der Tat für das Opfer. Erst Anfang des Monats hatte sich eine Frau in Wuppertal vor einem Zivilgericht ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro für eine Vergewaltigung erstritten – laut Gericht das höchste bislang in Deutschland zugesprochene Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer. Nach Angaben eines Gerichtssprechers gibt es aber keine Übersicht über bei anderen Straftaten verhängte Summen.

Im vollbesetzen Gerichtssaal herrschte während der rund einstündigen Urteilsverkündung betretenes Schweigen. Nach Wintrichs Schilderung hatte der 29-Jährige die Frau in der Nacht zum 27. August 2012 in die Wohnung seiner Eltern in Tholey gelockt. Dort schlug er mit einem Holzschwert auf sie ein, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, fesselte und knebelte sie. Dann missbrauchte er sie mit einer Gurke. Anschließend quetschte er die Bewusstlose in den Kofferraum und stellte den Wagen mit der Schwerverletzten auf einem Feldweg ab. Dort fanden Freunde und Verwandte das nur noch röchelnde Opfer erst 20 Stunden später.

„Auftragskiller“

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung – wie die Verhandlung in den vergangenen Wochen auch – ohne sichtliche Regung. Seine im Laufe des Prozess vorgetragene Entschuldigung bei dem Opfer habe er emotionslos vorgetragen, sagte Wintrich. „Das zeigt, dass das nicht ernst gemeint war.“ Der Arbeitslose hatte angegeben, Menschen zu hassen und Horrorfilme zu lieben. Im Internet hatte er als Beruf „Totengräber“ und „Auftragskiller“ angegeben.

Der Mann hatte ausgesagt, er könne sich die Tat nicht erklären – und teilweise Erinnerungslücken geltend gemacht. Sein Verteidiger sagte, er werde wahrscheinlich Revision gegen das Urteil einlegen. Die Mordabsicht seines Mandanten sei nicht hinreichend belegt. Er hatte auf acht Jahre Haft wegen Körperverletzung plädiert.