Fahrgäste werden entschädigt

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Nach dem Zugunglück in Düdelingen vom 14. Februar 2017 hat die CFL nun entschlossen die Fahrgäste zu entschädigen.

Die Bahnstrecke zwischen Luxemburg und Thionville war mehr als anderthalb Wochen für den Verkehrgesperrt. Erst seit vergangenem Montag (27.2.2017) ist die Strecke wieder befahrbar. Allerdings läuft der Verkehr bis heute noch immer nicht normal. Laut der CFL würde man zur Zeit im sogenannten „Programme réduit“ fahren. Immer wieder fallen Züge aus und müssen durch Busse ersetzt werden. Nachdem die französische Bahngesellschaft SNCF angekündigt hat die Fahrgäste, die zeitweilig nicht mit dem Zug nach Luxemburg fahren konnten, zu entschädigen, geht die CFL nun den gleichen Weg.

Noch keine Summe bekannt

„Wir wissen im Augenblick noch nicht wie viele Fahgäste von den ausfallenden Züge betroffen waren. Erst wenn das gesammte Ausmaß bekannt ist können wie bestimmen wie die Entschädigung ausfallen wird“, so der Pressespreche der CFL, Mike van Kauvenberg. Bei der SNCF siehe es laut der CFL ähnlich aus. Auch sie wissen noch nicht wie hoch die Entschädigungen sein werden. Immer wieder wird von einem „Geste commercial“ gesprochen. Ob dies aber nun die Rückzahlung eines halben Monatsabos sein wird wollte die CFL nicht betsätigen.

Noch keine Resultate

Auf die Frage, ob bereits eine Auswertung des zweiten gefundenen Fahrtenschreiber vorliegen würde, betonte Mike van Kauvenbergh, dass dies nur die Staatsanwaltschaft mitteilen könnte. Die sogenannte Black-Box wird von einem unabhängigen Gutachter aus der Schweiz ausgewertet. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft beauftragt. Die Pressestelle der Justiz erklärt dem Tageblatt gegenüber, dass bisher noch keine Resultate vorliegen würden.