EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

EuGH kippt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

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Der Europäische Gerichtshof kippt die Vorratsdatenspeicherung ohne vorherigen Anlass. Damit ist die Speicherung von Daten nur noch bei konkretem Verdacht erlaubt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten in der Europäischen Union gekippt. Diese Vorratsdatenspeicherung lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu und verletze somit das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens, urteilte der EuGH in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Ausnahmen sind demnach in konkreten Fällen zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich. Den Luxemburger Richtern zufolge führt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bei den Bürgern zu dem Gefühl, ihr Privatleben werde ständig überwacht. Deshalb könne „allein die Bekämpfung schwerer Straftaten solch einen Grundrechtseingriff rechtfertigen“. Gesetze zu solch einer gezielten Datenspeicherung müssten aber „klar und präzise sein und Garantien enthalten, um Daten vor Missbrauchsrisiken zu schützen“.

Schwere Straftat

Das Urteil erging auf Anfragen von Gerichten aus Schweden und Großbritannien. Die nationalen Gesetzgeber müssten zudem „objektive Kriterien“ für den Zugang der Sicherheitsbehörden zu Daten zur Bekämpfung von Straftaten vorlegen. Demnach dürfen nur Telekommunikationsdaten von Verdächtigen eingesehen werden, „die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat zu planen, zu begehen oder begangen zu haben oder in eine solche Straftat verwickelt“ zu sein.

Allerdings könnte „in besonderen Situationen“ wie bei der Terrorabwehr der Zugang zu Daten anderer Personen erlaubt sein, wenn es „objektive Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass diese Daten „einen wirksamen Beitrag“ zur Terrorbekämpfung leisten könnten.