EU will Steuer-Schlupflöcher schließen

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In den EU-Staaten sind Steuervorgaben ganz verschieden. Solch Schlupflöcher nutzen Konzerne bei der Unternehmenssteuer aus. Dem Fiskus entgehen Milliarden. Die EU-Kommission will das ändern.

Internationale Unternehmen sollen in der EU künftig weniger Steuer-Schlupflöcher nutzen können. Die EU-Kommission will etwa einen legalen Trick verbieten, wonach die Dividenden für Tochtergesellschaften steuerfrei bleiben können. Das kann derzeit passieren, wenn Mutter und Tochter in unterschiedlichen EU-Staaten angesiedelt sind. Die EU-Kommission schlug am Montag in Brüssel schärfere Regeln gegen diesen Missbrauch vor. Auch anderen Kniffen bei der Besteuerung von Zahlungen innerhalb einer Unternehmensgruppe will Brüssel einen Riegel vorschieben.

EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta erklärte: „Wenn unsere Regeln dazu missbraucht werden, überhaupt keine Steuern mehr zu zahlen, müssen wir nachjustieren.“

Facebook

Andere umstrittene Vorgaben – wie etwa die in Irland geltende niedrige Körperschaftssteuer oder nationale Steueranreize – geht die EU-Kommission damit aber nicht an. Internetgigant Facebook beispielsweise hat seinen Europasitz im irischen Dublin und profitiert damit von den dortigen Steuervergünstigungen. Auf die Frage nach den Auswirkungen für große Konzerne wie Google, Apple oder Amazon antwortete Semeta: „Dieser Vorschlag richtet sich nicht gegen bestimmte Unternehmen.“

Die Pläne müssen von den EU-Staaten einstimmig angenommen werden. Auch das Europaparlament kann mitreden, sein Votum ist aber nicht bindend. Die EU-Kommission hofft, dass die Staaten die verschärften Regeln bis Ende 2014 umsetzen.

Fairer Wettbewerb

„Auf diese Weise werden höhere Staatseinnahmen erzielt und der Wettbewerb für unsere Unternehmen wird fairer“, sagte EU-Kommissar Semeta. Die Mehreinnahmen für den Staat wollte er nicht konkret beziffern: „Wir reden von einem Betrag von (mehreren) Milliarden Euro.“

Ursprünglich sollte die Richtlinie zur Mutter-Tochter-Besteuerung verhindern, dass die Einkünfte von Gesellschaften, die in verschiedenen EU-Staaten ansässig sind und einer Gruppe angehören, zweimal besteuert werden (Doppelbesteuerung). Einige Firmen haben daraus nach EU-Angaben aber eine Doppel-Nicht-Besteuerung gemacht.

Derzeit können Muttergesellschaften für Dividendenzahlungen, die sie von Tochterunternehmen in anderen EU-Staaten erhalten, eine Steuerbefreiung bekommen. Dies wird nach EU-Angaben jedoch in einigen Ländern als steuerlich abzugsfähige Schuldenrückzahlung eingestuft und hat zur Folge, dass die Zahlungen der Tochter an die Mutter nirgendwo besteuert werden. Für sogenannte Hybridanleihen, also besondere Unternehmensanleihen, sollen Staaten künftig keine Steuerbefreiung mehr gewähren. Diese Konstrukte würden häufig zur Steuervermeidung genutzt.