EU weitet Sanktionen aus

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Die Europäische Union veröffentlicht am Montag eine Liste mit weiteren Sanktionen. Betroffen sind insgesamt 19 Persönlichkeiten und 9 juristische Personen.

Die Europäische Union hat am Montag wie geplant weitere Sanktionen wegen des anhaltenden Ukraine-Konflikts in Kraft gesetzt. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt gelten Vermögens- und Reisesperren gegen 19 weitere Russen und Ukrainer. Darüber hinaus wurden die Guthaben von neun Institutionen in der EU eingefroren.

Unter den Betroffenen sind zwei stellvertretende russische Verteidigungsminister, Arkadi Bachin und Anatoli Antonow. Beiden wird vorgeworfen, „die Stationierung russischer Truppen in der Ukraine“ unterstützt zu haben. Zudem finden sich zwei Duma-Abgeordnete sowie politische und militärische Vertreter der selbsternannten Republiken der Separatisten von Donezk und Lugansk in der Ostukraine auf der Liste.

Raketenangriff

Anlass für die Sanktionsausweitung war ein Raketenangriff auf die ukrainische Stadt Mariupol, bei dem Ende Januar 30 Menschen getötet worden waren. Die EU-Außenminister hatten die Sanktionsausweitung vor einer Woche beschlossen, ihr Inkrafttreten wegen der Verhandlungen über eine Friedenslösung im weißrussischen Minsk aber um eine Woche verschoben. Zwar kam es dort zu einer Einigung auf eine Waffenruhe, in der EU gibt es aber weit verbreitete Skepsis, ob diese auch von Bestand sein wird.

Damit stehen auf der EU-Sanktionsliste nun 151 Russen und Ukrainer und 37 Organisationen und Unternehmen. Ihnen werden Handlungen vorgeworfen, „die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“. Ende Januar war die Geltungsdauer der Liste bereits vorzeitig bis Ende September verlängert worden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten sich bei ihrem Gipfel vergangene Woche weitere Sanktionen vorbehalten, sollte die Gewalt in der Ukraine nicht enden. Die EU hat wegen des Ukraine-Konflikts seit Ende Juli auch eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzsanktionen verhängt. Sie betreffen insbesondere den Banken-, Energie- und Rüstungsbereich. Diese Sanktionen laufen nach einem Jahr aus. Für ihre Verlängerung wäre ein einstimmiger Beschluss in der EU nötig