EU verschärft das Waffenrecht

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Jäger und Sportschützen in Europa müssen umstellen. Härtere Auflagen sollen das Risiko senken, dass legale Waffen bei Amokläufen oder Terrorattacken zum Einsatz kommen.

Die EU verschärft das Waffenrecht. Nach zähen Verhandlungen zwischen Vertretern des Europaparlaments, der Staaten und der EU-Kommission haben die EU-Botschafter die neuen Auflagen am Dienstag in Brüssel gebilligt. Das teilte der Rat als Vertretung der EU-Staaten mit.

Damit reagiert Europa auch auf die Terroranschläge des vergangenen Jahres. So müssen künftig deutlich mehr Teile von halbautomatischen Waffen markiert werden, damit sie besser nachverfolgbar sind. Bei halbautomatischen Waffen müssen Nutzer jeden Schuss einzeln auslösen, sie laden aber automatisch nach. Zudem müssen Waffen künftig systematischer registriert werden.

„Haben hart gekämpft“, sagt Juncker

Die neuen Regeln waren heftig umstritten. Die EU-Kommission schlug im November 2015 Verschärfungen vor, wenige Tage nach den Terroranschlägen von Paris. Die Brüsseler Behörde bedauerte am Dienstag, dass EU-Staaten und Parlament nicht noch strengeren Auflagen zustimmten, insbesondere für halbautomatische Waffen mit großen Magazinen.

„Wir haben hart für eine ehrgeizige Vereinbarung gekämpft, die das Risiko von Schießereien in Schulen, Ferienlagern oder Terrorattacken mit legalen Feuerwaffen senkt“, erklärte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Nach Angaben seiner Behörde gab es innerhalb des vergangenen Jahrzehnts in Europa 10.000 Tötungsdelikte mit Feuerwaffen, viele von ihnen mit legalen Waffen.

Jägerverband streitet jegliche Verbindung ab

Der europäische Jägerverband FACE äußerte sich zunächst noch nicht zu Details, erklärte aber, es gebe „keine Verbindung zwischen dem Besitz legaler ziviler Feuerwaffen für Jagd oder Sport und kriminellem Verhalten und Terrorismus“. Die Interessenvereinigung erklärte, sie habe sich im Gesetzgebungsprozess dafür eingesetzt, unnötige Belastungen für Jäger zu verhindern.

Die neuen Regeln müssen sowohl vom Europaparlament als auch von den Staaten noch offiziell gebilligt werden. Sie gelten nur für zivile Nutzer wie Jäger oder Sportschützen, Militär und Polizei sind nicht betroffen.