EU verprasst Steuergelder

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LUXEMBURG - Fast sieben Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt sind im vergangenen Jahr nicht korrekt ausgegeben worden. Dies teilte der Europäische Rechnungshof in Luxemburg am Mittwoch mit.

Im vergangenen Jahr wurden 4,7 Prozent der Gesamtzahlungen von 148,5 Milliarden Euro nicht gemäß EU-Vorgaben ausgezahlt, so der Europäische Rechnungshof in Luxemburg am Mittwoch. Dies sind insgesamt knapp 7 Milliarden Euro. Rechnungshof-Präsident Vítor Caldeira forderte die neue EU-Kommission auf, die Verwendung der Ausgaben etwa für die EU-Agrarpolitik oder Regionalförderung in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten stärker zu kontrollieren.

Laut Berechnungen des EU-Rechnungshofes bestanden am 31. Dezember 2013 insgesamt 103 TVA-Vorbehalte. Vier davon betrafen Luxemburg. Beim Bruttosozialprodukt bestand Ende 2013 ein einziger Vorbehalt gegenüber Luxemburg. Die Anzahl der offenen TEM-Punkte gegenüber Luxemburg beliefen sich auf 5. TEM-Punkte sind traditionelle Eigenmittel wie Zölle und Zuckerabgaben. Ein Vorbehalt beinhaltet noch keinen Verstoß gegen EU-Regeln. Sie weisen auf noch mögliche Änderungen bei den übermittelten Daten hin.

„Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten müssen verstärkt darauf achten, wie sie die Gelder der Steuerzahler ausgeben“, erklärte Caldeira. „Wir brauchen Anreize, um die Leistung zu verbessern und eine optimale Mittelverwendung sicherzustellen.“ Besonders hoch sei die Fehlerquote in Bereichen, in denen sich die Kommission und die Mitgliedstaaten die Verwaltung der Mittel teilten. Dies betreffe 80 Prozent der Ausgaben. Caldeira kritisierte auch die Praxis, dass bereitgestellte EU-Gelder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgegeben werden müssen und sonst verfallen.

„Erheblicher Druck“

Die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene seien damit einem „erheblichen Druck ausgesetzt“, die Ausgaben auch zu tätigen. Anreize, dies auch sinnvoll und ergebnisbezogen zu tun, fehlten jedoch.

Der Europäische Rechnungshof prüfte stichprobenartig Ausgaben der EU und gibt dann eine Schätzung ab, welcher Anteil der Gesamtzahlungen nicht den Regeln entsprachen. Er betont, dass die angegebene Fehlerquote nicht unbedingt ein Maß für vorsätzlichen Betrug, Ineffizienz oder Verschwendung ist. Teils hätten die betroffenen EU-Mittel positive Auswirkungen, obwohl die an ihre Verwendung geknüpften Bedingungen nicht vollständig eingehalten worden seien.