EU-Kommission wertet Luxleaks-Dokumente aus

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Für ihre Ermittlungen zur Steueraffäre in Luxemburg wertet die EU-Kommission tausende von Medien veröffentlichte Dokumente aus, die zu einer Ausweitung der Untersuchungen führen könnten.

Die sogenannten Lux-Leaks-Dokumente würden von der EU-Kommission als „Marktinformationen“ gesehen, sagte Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. „Wir werden sie untersuchen und dann entscheiden, ob dies dazu führt, dass wir neue Fälle eröffnen.“ Anfang November hatte ein internationales Recherchenetzwerk detailliert über 340 Fälle berichtet, in denen multinationale Konzerne in Luxemburg Steuerzahlungen vermeiden und teils Milliarden sparen. Grundlage waren rund 28.000 Seiten Dokumente zu Steuerabsprachen zwischen Behörden und Unternehmen, darunter auch international tätige Großkonzerne wie Apple, Pepsi und Ikea.

Bei der EU-Kommission laufen schon seit Juni zwei Untersuchungen gegen Luxemburg. Dabei geht es um den Online-Händler Amazon und eine Finanztochter des Autokonzerns Fiat. Untersucht wird, ob die Unternehmen über die Steuerabsprachen mit den Behörden besser gestellt wurden als andere Firmen. Sollte dies der Fall sein, würde es sich um illegale Staatshilfen handeln.

Vestager drückt aufs Tempo

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will die Untersuchungen zu Steuerpraktiken Luxemburgs und anderer Staaten zügig zum Abschluss bringen. „Das hat hohe Priorität. Wir hoffen, dies innerhalb des zweiten Quartals nächsten Jahres zu machen“, sagte Vestager am Donnerstag in Brüssel. Derzeit prüft die EU-Kommission mögliche illegale Steuervorteile für Unternehmen in Luxemburg, den Niederlanden und Irland.

Berichte über Steuertricks sind vor allem für den neuen Chef der EU-Kommission Jean-Claude Juncker misslich, weil er in Luxemburg lange Premier und Finanzminister war. Kommende Woche steht ihm deshalb ein Misstrauensvotum im Europaparlament bevor.

Weitere Kandidaten

Vestager betonte, die Untersuchungen der EU-Kommission über mögliche unerlaubte Staatsbeihilfen für Firmen richteten sich nicht nur gegen Luxemburg, die Niederlande und Irland. Auch mit Belgien, Großbritannien und „einigen anderen“ Staaten sei ihre Behörde in Kontakt. Die EU-Kommissarin hatte diese Woche dem „Handelsblatt“ gesagt, auch Malta und Zypern seien um Informationen gebeten worden. Auch hier drohten Ermittlungsverfahren.

Staatliche Beihilfen müssen in der Europäischen Union von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Behörde prüft in mehreren Fällen, ob Steuervorteile als Beihilfen einzustufen sind.