EU-Kommission: Am Firmensitz der Banken

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Die EU-Kommission will noch im Oktober Vorschläge für eine Finanztransaktionssteuer vorlegen. Um den Zahlungsverkehr möglichst umfassend zu erfassen, setzt Brüssel auf das Wohnsitzprinzip.

Die EU-Kommission will noch im Oktober Vorschläge für eine Finanztransaktionssteuer vorlegen. Um den Zahlungsverkehr möglichst umfassend zu erfassen, setzt Brüssel auf das sogenannte Wohnsitzprinzip, wie ein Kommissionssprecher am Freitag sagte. Das würde bedeuten, dass Banken mit Sitz in Europa Steuern auf sämtliche Finanztransaktionen im In- und Ausland zahlen müssten. Der Sprecher bestätigte damit wesentliche Teile eines entsprechenden Berichtes im
„Handelsblatt“ (Freitagausgabe).

Brüssel will damit verhindern, dass europäische Banken ihre Geschäfte ins EU-Ausland verlagern, um die Steuer zu umgehen. Obwohl die Abgabe in Europa nicht unumstritten ist, sei die Kommission zuversichtlich, „dass wir eine Chance haben, dass die
Finanztransaktionssteuer europaweit eingeführt wird“, betonte der
Sprecher. In Steuerangelegenheiten gilt in der EU das Einstimmigkeitsprinzip.

Wenn nicht alle, dann einige Länder

Sollten sich einzelne Länder dagegen wehren, sei es aber auch denkbar, dass nur ein Teil der EU voranschreite. Dies wäre beispielsweise über den Mechanismus der sogenannten „verstärkten Zusammenarbeit“ möglich, den es seit Ende 2009 in der europäischen Gesetzgebung gibt. Allerdings gibt es in Europa starke Vorbehalte gegen eine derartige Teillösung.

Vor allem Großbritannien, das negative Auswirkungen für seinen Finanzplatz London befürchtet, hatte sich in der Vergangenheit sehr ablehnend gegenüber einer derartigen Abgabe gezeigt. Setzt sich die Kommission mit ihrer Idee des Wohnsitzprinzips durch, wären aber
auch die dort erfolgten Transaktionen davon betroffen – selbst dann wenn London nicht mitmachen sollte.

Skepsis in Luxemburg

Auch Luxemburgs Banken blicken skeptisch auf eine mögliche Transaktionssteuer. Für die ABBL wäre eine weltweite Steuer die bessere Lösung. Auf Europa beschränkt könnte sie zu einer Auslagerung der betroffenen Transaktionen führen, hatte ABBL-Direktor Jean-Jacques Rommes vor kurzem auf Anfrage von Tageblatt.lu gesagt. Von einer Steuereinnahme für den Staat könne dann nicht mehr die Rede sein.

Berichte, denen zufolge der Minimalsatz für Aktien und Anleihen
bei 0,1 Prozent und bei 0,01 Prozent der Transaktionssumme bei Derivaten liegen soll, wies der Kommissions-Sprecher zurück. „Wir arbeiten noch an den Steuersätzen“, betonte er. Diese hingen von der Steuerbasis ab – und auch über die sei noch keine endgültige Entscheidung gefallen. Dass Privatleute bei Kreditkartenzahlungen oder Geldumtausch Finanztransaktionssteuer zahlen müssten, schloss der Sprecher aus.