EU-Gerichtshof wird entscheiden

EU-Gerichtshof wird entscheiden

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Haben studentische Grenzgänger ein Recht auf Studienbeihilfen im Großherzogtum? Mit dieser Frage muß sich jetzt der europäische Gerichtshof befassen.

Seit dem 1. Oktober 2010 bekommen nur in Luxemburg angemeldete Studenten Börsen und zinsverbilligte Studiendarlehen. Voraussetzung ist des Weiteren, dass der Student mindestens über fünf Jahre hinweg einen Wohnsitz in Luxemburg hat. Das heißt, die Kinder von Grenzgängern und ausländische Studenten bekommen keine finanzielle Hilfe mehr.

Etwa 700 Eltern von Studenten, die im Ausland leben aber in Luxemburg arbeiten, reichten beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Luxemburger Regierung bislang Klage ein. Auch die Gewerkschaften haben bei der EU-Kommission gegen das Gesetz vom 26. Juli 2010 geklagt. Laut Pendler-Vereinigungen handelt es sich bei den Studienbeihilfen um eine soziale Maßnahme. Deshalb müssten auch Grenzgänger-Kinder in ihren Genuss kommen. Luxemburgs Regierung ist da jedoch anderer Meinung. Die Studienbörsen seien kein Bestandteil der Sozialpolitik.

Schlussfolgerung am 16. Februar

Das luxemburgische Verwaltungsgericht entschied jetzt, die Frage weiter an den Europäischen Gerichtshof zu reichen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob politische und budgetäre Gründe die unterschiedliche Behandlung der Studenten rechtfertigen und ob die Politik der luxemburgischen Regierung konform mit dem europäischen Recht ist. Die 700 Anfragen von Grenzgängerstudenten würden erst nach einer Antwort des EU-Gerichtshofes behandelt werden, heißt es in einer Mitteilung. Am 16. Februar wird der Generalstaatsanwalt des EU-Gerichtshofes seine Schlussfolgerungen in einem ähnlich gelagerten Fall, wo die Europäische Kommission gegen den niederländischen Staat geklagt hat, bekannt geben. Dieses Verdikt könnte eine Signalwirkung für den luxemburgischen Fall haben.

Seit Anfang dieser Woche werden indes die Ablehnungsbriefe für das Studienjahr 2011/2012 an die Grenzgänger verschickt. Die Pendler haben bis zum 4. April Zeit, gegen die Entscheidung Einspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen.