EU droht Luxemburg mit Klage

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Jetzt wird es ernst. Im Streit um die Studienbörsen für Grenzgängerkinder in Luxemburg droht jetzt die Europäische Kommission mit einer Klage.

Die EU-Kommission fordert Luxemburg am Montag auf, die Diskriminierung der Grenzgänger und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Stipendien, Zuschüssen für Freiwillige und dem sogenannten „Kinderbonus zu stoppen. Hier liegt eine Verletzung des EU-Rechts hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor, heißt aus Brüssel.

Hintergrund ist eine Neuregelung zur Studienbeihilfe, die im Oktober 2010 in Kraft trat. Sie sieht vor, dass nur Studenten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, in den Genuss von Stipendien kommen. Grenzgänger-Kinder sind davon ausgeschlossen. Sie haben damit auch keinen Anspruch auf Kindergeld. Seit 2010 haben sich hunderte von Betroffenen an das Verwaltungsgericht in Luxemburg gewandt und Einspruch gegen die neue Stipendienregelung eingelegt. Die EU-Kommission sieht hier eine klare Benachteiligung.

„Politischer Fehler“

Anstatt sich stur zu stellen müsste die Regierung endlich eingestehen, dass das Gesetz vom 26. Juli 2010 ein juristischer und politischer Fehler war, heißt es in einer ersten Reaktion vom OGBL. Die Gewerkschaft appelliert jetzt an die Regierung das Gesetz zu ändern und es in Übereinstimmung mit den EU-Bestimmungen zu bringen.

Luxemburg hat nun zwei Monate Zeit, um darauf zu Antworten. Falls die Kommission die Antwort als unzureichend bewertet, kann sie Klage gegen das Land beim EU-Gerichtshof einreichen.