/ Es wird fleißig verpixelt

(Google Street View-Screenshot)
Nach heftigen Datenschutz-Debatten ist Googles umstrittener Online-Straßenatlas Street View am 23. Oktober in Luxemburg gestartet. Kaum einen Monat sind die Straßenzüge online, haben bereits zahlreiche Menschen ihr Wohnhaus unkenntlich machen lassen.
Will man sein Haus verpixeln, kann man über einen Link im Street-View-Bild das Problem melden. Dies ist ein immenser Aufwand für Google, heißt es von dem Unternehmen. Für jedes Haus müssen mehrere Fotos am Computer bearbeitet werden. Die Panoramen bestehen aus mehreren Millionen zusammengefügter Bilder.
Ärger mit Google
Die Street View-Aufnahmen aus Luxemburg sind nicht aktuell. Die Aufnahmen sind im Herbst 2009 gemacht worden. Dem Street-View-Start war eine jahrelange Debatte über den Datenschutz vorausgegangen. Die Datenschutzkommission in Luxemburg hielt dem Unternehmen vor, die Persönlichkeitsrechte der Hausbewohner zu verletzen.
Der Panoramadienst Google Street View erlaubt einen Blick auf ganze Straßenzüge im Internet. Die Funktion ergänzt den Kartendienst Google Maps, mit dem Nutzer online klassische Karten und Satelliten-Aufnahmen abrufen können. Für die Street-View-Ansicht muss der Nutzer den Kartendienst Google Maps (maps.google.de) aufrufen und einen Ort suchen. Ist Street View für den Ort freigeschaltet, ist am unteren Ende der Zoom-Leiste an der rechten Seite der Karte ein gelbes Männchen zu sehen. Zieht man dieses Symbol auf die Karte, schaltet der Browser auf die Straßensicht um.
Spezialkameras
Die Ansichten geben einen Blick auf die Straßen, wie sie auch im echten Leben zu sehen sind. Für die Fotos ließ Google 2009 Autos mit Spezialkameras die Straßen in Luxemburg abfahren. Die einzelnen Bilder fügte das Unternehmen anschließend zu einem Panorama zusammen. Die Geräte waren auf einem Stativ in 2,50 Meter Höhe installiert.
Gesichter von Passanten und Kennzeichen von Autos macht das US- Unternehmen mit einer Software automatisch unkenntlich. Auch die Fassaden ganzer Häuser werden verwischt abgebildet, falls der Eigentümer oder ein Mieter Widerspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt hat.
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