Erstes Hindernis auf dem Reformweg

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Hochschulministerin Martine Hansen stößt mit ihren Vorschägen zur Abänderung des Gesetzes über Studienbeihilfen im parlamentarischen Ausschus auf Hindernisse.

Am vergangenen Donnerstag hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem Luxemburger Staat bezüglich der Regelungen der Studienbeihilfen unrecht gegeben. Das aktuelle Gesetz sei zu restriktiv, so die Richter. Luxemburg solle auch den Kindern von Grenzgängern Studienbeihilfen zahlen, fordert der Gerichtshof. Daraufhin schlug die neue Hochschulministerin Martine Hansen vor, die Aufenthaltsklausel im Stipendien-Gesetz zu streichen.

Am Donnerstagnachmittag hat Hansen ihre Vorschläge für die diesbezügliche Gesetzesänderung im zuständigen parlamentarischen Ausschuss vorgestellt. Im neuen Gesetz soll die Residenzklausel nicht mehr verankert sein. Des Weiteren dürfen Kinder von Grenzgängern nicht gleichzeitig Studienbeihilfen aus ihrem jeweiligen Heimatland und aus Luxemburg erhalten. In einem dritten Punkt soll der Student eine Finanzspritze nur für ein Semester erhalten. Was danach erfolgt, ist noch nicht gewusst. Bis jetzt wurde für das ganze Jahr ausbezahlt. Dem Studenten würde sich in Zukunft die finanzielle Sicherheit fehlen. „Wir fordern, dass die Studienbeihilfen weiterhin aufs Jahr erfolgen, um dem Betroffenen mehr Sicherheit zu garantieren“, so Claude Haagen (LSAP). Im Ausschuss am Donnerstagnachmittag wurde nicht abgestimmt, sondern lediglich über die drei Vorschläge debattiert. Am Freitag wird Hochschulministerin Martine Hansen sich mit den Gewerkschaften treffen.

„Nichts überstürzen“

Die Studentenvereinigung UNEL sowie die „Luxembourg University Students‘ Organization“ forderten am Mittwoch Ministerin Hansen auf, nicht in Eile, vor den Sommerferien, ein neues Gesetz über die Studienbeihilfen zu stimmen. „Die UNEL , ACEL und die „Luxembourg University Students‘ Organization“ wollen sich an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligen. „Die Studenten verdienen mehr als nur eine überstürzte Reform mit unbedachten Folgen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Studentenbewegungen.

Seit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2010 haben alle in Luxemburg lebenden Studenten Anrecht auf ein Stipendium, unabhängig vom Gehalt der Eltern. Insgesamt erhalten sie 6.500 Euro pro Jahr sowie die Möglichkeit eines zinsvergünstigten Darlehens von ebenfalls 6.500 Euro. Pro Jahr werden derzeit 94 Millionen Euro Studienhilfen ausgezahlt. Wegen der geltenden Residenzklausel können die Kinder von Grenzgängern jedoch nicht von dieser Regelung profitieren.