Einschränkung des Versammlungsrechts

Einschränkung des Versammlungsrechts
(AFP/Janek Skarzynski)

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Das von Rechtspopulisten dominierte polnische Parlament hat am Dienstagabend endgültig ein Gesetz zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit verabschiedet.

Regelmäßig veranstaltete Kundgebungen am gleichen Ort und zu wiederkehrenden Daten – etwa zu Jahrestagen oder kirchlichen Feiertagen – haben demnach Vorrang vor allen anderen Demonstrationen. Bislang galt in Polen das Prinzip: Wer zuerst eine Demonstration anmeldet, bekommt den Zuschlag, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Innenminister Mariusz Blaszczak führte aus, dass das neue Gesetz „Konfrontationen zwischen rivalisierenden Demonstranten“ verhindern solle. Künftig dürfen keine zwei Demonstrationen mehr zur selben Zeit am selben Ort stattfinden – es sei denn in einem Abstand von mindestens hundert Metern. Kritiker werfen der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vor, mit der Einschränkung des Versammlungsrechts die Verfassung weiter auszuhöhlen.

Heftige Kritik

Die rechtskonservative polnische Regierung hat seit ihrem Amtsantritt vor rund einem Jahr eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die in der EU teils als Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit kritisiert wurden. Vor allem die Reform des polnischen Verfassungsgerichts stieß auf heftige Kritik: Brüssel wirft der Regierung in Warschau vor, rechtswidrig die Ernennung mehrerer Verfassungsrichter rückgängig gemacht, die Unabhängigkeit des Gerichts eingeschränkt und seine Beschlüsse missachtet zu haben.

Zuletzt scheiterte die Regierung mit dem Vorhaben, das restriktive Abtreibungsrecht noch weiter einzuschränken, an massiven Protesten.