/ Einigung auf direkte ESM-Bankenhilfe
Die Euro-Finanzminister haben sich auf grundlegende Regeln zu direkten Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds ESM verständigt. Der ESM solle von seinem Kreditvolumen von ursprünglich insgesamt 500 Milliarden Euro 60 Milliarden Euro für Finanzspritzen an Banken bereithalten, erklärte Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem nach der Sitzung der Eurogruppe am Donnerstag in Luxemburg. Diese Summe könne von den Euro-Staaten später noch geändert werden, fügte er hinzu. „Das Instrument wird helfen, die Stabilität in der Euro-Zone zu stärken“, sagte Dijsselbloem.
Die Bankenhilfe war vor knapp einem Jahr auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise auf Drängen Spaniens und Italiens vereinbart worden. Bisher können ESM-Hilfsgelder für die Banken nur über den Staatshaushalt eines kriselnden Landes fließen. Spanien befürchtete, durch die milliardenschweren Rettungsaktionen für marode Banken noch tiefer in Schulden zu versinken und den Anlegern noch höhere Zinsen auf seine Anleihen zahlen zu müssen. Die ESM-Milliardenhilfe sollte den drohenden Teufelskreis steigender Staatsschulden und schwacher Banken durchbrechen. Da das neue Rettungsinstrument aber nicht in kurzer Zeit aus dem Boden gestampft wurde, erhielt Spanien schließlich doch ein herkömmliches Programm von knapp 40 Milliarden Euro zur Bankenstützung.
Das Heimatland einer angeschlagenen Bank müsste künftig auch weiterhin selbst einen Teil der Hilfe übernehmen, wenn auch nur zu einem geringen Anteil von zunächst 20 Prozent der Hilfssumme. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der direkten Bankenhilfe – nach den Worten von ESM-Chef Klaus Regling ist das für das zweite Quartal 2014 geplant – würde diese Quote nach und nach auf zehn Prozent sinken. Die Minister vereinbarten außerdem, dass auch bereits vergebene Bankenhilfen auf den ESM übertragen werden könnten – allerdings nur in Einzelfällen. Grundsätzlich sollen die noch ausstehenden Regeln zur Sanierung und Schließung von Banken gelten. Über diese wollen sich die EU-Finanzminister am Freitag einigen – hier ist allerdings noch umstritten, in welchem Ausmaß Eigner und Gläubiger einer Bank bei einer drohenden Pleite auf ihr Geld verzichten müssen.
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