Einheitliches Patent ab 2012?

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Erfinder sollen ihre Ideen in Zukunft billiger und unbürokratischer in ganz Europa schützen können. Dafür sorgt ein neues EU-Patent, dass von 2012 an gelten könnte.

Nach jahrelangem Streit ist das einheitliche EU-Patent nun greifbar. Die EU-Kommission hat am Mittwoch entsprechende Gesetzesvorschläge in Brüssel vorgelegt. Sie sehen ein gemeinsames Vorgehen von 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten vor. Spanien und Italien fühlen sich bei der Sprachregelung für das Patent benachteiligt und machen daher nicht mit. In Zukunft sollen nämlich nur die drei EU-Amtssprachen – Englisch, Französisch, Deutsch – die offiziellen Patentsprachen sein. Das EU-Patent könnte 2012 kommen.

Das gemeinsame EU-Patent soll einen einheitlichen Schutz für Erfindungen in 25 europäischen Ländern bieten. Soll ein Patent darüber hinaus auch in Italien und Spanien gelten, sind drei Anträge samt entsprechenden Übersetzungen nötig. Die Kommission hofft, dass die beiden Einzelgänger sich noch anschließen.

„Teuer und aufwendig“

Der Patentschutz von heute ist aus Sicht der Kommission „teuer und aufwendig“ und ein „Hemmschuh für die Innovation in Europa“. Das neue senkt Patentkosten um bis zu 80 Prozent. Gut für Patent-Europameister Deutschland: 2009 kamen die meisten Anträge aus Deutschland – nämlich 25.100 von insgesamt 134.500, wie die Kommission mitteilte.

Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Wegen hoher Kosten für Übersetzung und Verwaltung können für den Patentschutz im Europa der 27 heute bis zu 32.000 Euro fällig werden, gab die Kommission an. Im Vergleich: Ein US-Patent koste im Schnitt 1850 Euro. Das neue EU-Patent solle vorerst 2500 Euro kosten. Rechnet man die Patentkosten für Spanien und Italien hinzu, käme man in Zukunft auf insgesamt 6500 Euro für Patente im Europa der 27.

Beliebige Sprache

Europäische Patentanmelder sollen ihre Anträge künftig in einer beliebigen Sprache einreichen können. Die Anträge müssen dann aber in Englisch, Französisch oder Deutsch übersetzt werden. Vom Europäischen Patentamt (EPA) in München sollen die Antragsteller einen Ausgleich für die Kosten dieser Übersetzung bekommen.

Patente, die auf Französisch oder Deutsch eingereicht werden, müssen, für einen Übergangszeitraum von maximal zwölf Jahren, auch ins Englische übersetzt werden – englische Patente wiederum in eine weitere EU-Amtssprache. Langfristig sollen diese von Menschen gemachten Übersetzungen aber von maschinellen Übersetzungen ersetzt werden. An der Qualität der maschinellen Übersetzungen werde derzeit gearbeitet. Den Vorschlag der Kommission müssen noch der Rat und das Europaparlament gutheißen. Sie haben bereits Zustimmung signalisiert.