Ein weiter Weg bis zur Amtsenthebung

Ein weiter Weg bis zur Amtsenthebung
(Evan Vucci/ dpa)

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Es wäre ein weiter Weg, bis der US-Präsident Donald Trump seines Amtes enthoben werden könnte. Die amerikanische Verfassung und die damit verbundenen Verfahren setzen hohe Hürden.

Die schweren politischen Turbulenzen in Washington seit dem Rauswurf von FBI-Direktor James Comey lassen bei manchen Gegnern von Donald Trump Hoffnungen keimen, dass der US-Präsident des Amtes enthoben werden könnte.

Doch bislang gibt es keinerlei Vorstöße im US-Kongress, um ein Amtsenthebungsverfahren in Gang zu setzen. Ohnehin ist das sogenannte Impeachment ein sehr komplizierter Vorgang, für den die US-Verfassung hohe Hürden setzt.

Die Verfassung

Bloßes politisches Versagen reicht für eine Amtsenthebung nicht aus. Die Verfassung nennt „Hochverrat, Bestechlichkeit oder andere schwere Verbrechen und Vergehen“ als die Fälle, in denen ein Impeachment erwirkt werden kann. Trump hat inzwischen selbst bestätigt, dass Comeys Entlassung mit den FBI-Ermittlungen zur Russland-Affäre zu tun hatte.

Die Affäre dreht sich um die mutmaßlichen russischen Hackerangriffe gegen das Umfeld der Trump-Rivalin Hillary Clinton im Wahlkampf und mögliche illegale Verbindungen des Trump-Teams nach Moskau.

Sollte herauskommen, dass Trump selbst in solche illegalen Kontakte involviert war, dürfte die Wahrscheinlichkeit eines Impeachment-Verfahrens wachsen. Allerdings sind bislang keine Informationen durchgesickert, wonach es konkrete Hinweise auf eine direkte Verwicklung Trumps geben könnte.

Trump selbst sagt, dass sich die Ermittlungen nicht gegen ihn persönlich richten. Dies habe ihm Comey mehrfach versichert.

Das Procedere

Im ersten Schritt berät der Justizausschuss des Repräsentantenhauses über die mutmaßliche Verfehlung des Präsidenten. Es finden Anhörungen statt, und es werden gegebenenfalls Anschuldigungen ausformuliert. Segnet der Ausschuss diesen „Anklage-Entwurf“ ab, stimmt im nächsten Schritt das Plenum darüber ab.

Die einfache Mehrheit genügt, damit die Beschuldigung formell erhoben ist. Danach kommt es im Senat zu einer Art Prozess mit Zeugenvernehmungen. Am Ende stimmt der Senat über das Schicksal des Präsidenten ab, wobei nun eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Senatoren nötig ist.

Derzeit verfügen die oppositionellen Demokraten im Senat nur über 48 der 100 Sitze. Bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen müsste also eine erhebliche Zahl von Republikanern mitmachen, damit das Impeachment-Votum erfolgreich ist.

Stimmt der Senat für die Amtsenthebung, ist diese Entscheidung endgültig. Anfechten kann sie der Präsident nicht.

Die bisherigen Fälle

In der US-Geschichte gab es bislang nur zwei Amtsenthebungsverfahren gegen Präsidenten. Beide schlugen fehl, sowohl Andrew Johnson als auch Bill Clinton blieb im Amt.

In einem dritten Fall kam der Präsident dem drohenden Impeachment durch seinen Rücktritt zuvor. Dieser Präsident war Richard Nixon, an dessen Watergate-Affäre in diesen Tagen viel erinnert wird.

Gegen Johnson wurde das Verfahren 1868 eingeleitet, weil er sich über die Mitspracherechte des Kongresses bei der Besetzung von Regierungsposten hinweggesetzt haben sollte. Für seine Amtsenthebung fehlte am Ende nur eine einzige Stimme. 1974 trat Nixon in der Watergate-Affäre zurück, als sich das Impeachment-Verfahren noch im Anfangsstadium befand.

Der Justizausschuss hatte eine formelle Anschuldigung des Präsidenten wegen des Lauschangriffs auf die Demokraten beschlossen. Nixons Rücktritt kam aber noch vor der Abstimmung im Plenum des Repräsentantenhauses.

1998 kam es dann zum Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton, weil er seine Affäre mit der Praktikantin Monica Lewinsky zu verschleiern versucht hatte. Die Anschuldigungen lauteten auf Meineid und Behinderung der Justiz. Die Zweidrittelmehrheit im Senat wurde deutlich verfehlt.