Ein großes Durcheinander

Ein großes Durcheinander
(François Besch)

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Die falschen Haltbarkeitsangaben auf Luxlait-Produkten, die zur Lebensmittelverschwendung beitragen, bleiben weiterhin ein Thema.

Aufgrund unseres Beitrags vom 2. Dezember über die Unklarheiten bezüglich des Haltbarkeitsdatums der Luxlait-Milchprodukte meldete sich am Montag das Direktionsmitglied Thierry Libois, Produktionsleiter der Großmolkerei, bei uns.

Noch einmal der Reihe nach: Die Luxlait-Milchprodukte weisen teils abweichende und vor allem irreführende Haltbarkeitsdaten auf. Wird dem Verbraucher bei der frischen Schokomilch etwa auf vier Sprachen erklärt, dass diese bis zu einem gewissen Datum „zu verbrauchen“ sei – sprich am Folgetag entsorgt werden muss –, heißt es auf der Verpackung der frischen Vollmilch nur auf Französisch „A consommer jusqu’au“, auf Deutsch aber „Mindestens haltbar bis“.
Dies entspricht dem Französischen „A consommer de préférence avant le“. Und auch auf Englisch und Flämisch wird nur ein empfohlenes Verbrauchsdatum verwendet und kein Limit.

Kein leicht verderbliches Produkt

Der Produktionsleiter der Großmolkerei, Thierry Libois, sprach uns auf den am 2. Dezember erschienenen Bericht an und erklärte, man halte sich nur an die europäische Gesetzgebung, die im Artikel 24 des betreffenden Reglements Folgendes sagt: „Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die folglich nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Verbrauchsdatum ersetzt. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums gilt ein Lebensmittel als nicht sicher im Sinne von Artikel 14 Absätze 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002.“

In diesem Sinne, so Libois, wolle man lediglich die Verbraucher schützen. Doch Milch gehört nun einmal nicht zu den „sehr leicht verderblichen“ Lebensmitteln, genauso wie Butter, Joghurt usw., usf. Bei richtiger Einhaltung der Kühlkette ist nämlich eine Vermehrung des „Bacillus cereus“ sehr unwahrscheinlich. Darüber hinaus erkennt man sehr leicht, ob ein Milchprodukt noch genießbar ist.

Richtig wäre „Gekühlt mindestens haltbar bis“

Bereits über die Nase – sofern sie nicht verstopft ist – lässt sich sofort feststellen, ob die Milch um ist oder nicht. Und eine Geschmacksprobe sollte definitiv Klarheit schaffen. „Leicht verderbliche“ Lebensmittel, die von Artikel 24 der erwähnten EU-Reglementierung betroffen sind, sind vorverpackter Fisch, Hackfleisch und Geflügel. Punkt.

Dass die Luxlait am „Zu verbrauchen bis“-Text festhält, führt de facto zu einer Verschwendung, die nicht sein müsste, geht zulasten der Verbraucher und führt automatisch auch zu erhöhten Verkaufszahlen. Bis vor einem Jahr waren übrigens auch die ultrahocherhitzten Milchprodukte der Luxlait derartig gekennzeichnet. Dies hat man inzwischen geändert.

Ob „Mindestens haltbar bis“ oder „Zu verbrauchen bis“, da fehlt ohnehin noch ein Wörtchen. Ganz richtig müsste es bei Frischmilchprodukten nämlich heißen „Gekühlt mindestens haltbar bis“.

Etwas perplex

Und zu guter Letzt: Dass auf der Frischmilch nur frankofone Konsumenten auf Luxlait-Manier vor vermeintlichen Gesundheitsschäden gewarnt werden, die deutsch-, englisch- oder flämischsprachigen jedoch nicht, machte unseren Gesprächspartner dann doch etwas perplex: „Je dois vérifier cela“, meinte Herr Libois.