Ein Flugzeugabsturz und viele Fragen

Ein Flugzeugabsturz und viele Fragen

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Der Tod des deutschen Internet-Millionärs Thomas Wagner hat dessen Unternehmen Unister in schwere Turbulenzen gestürzt.

Die Unister Holding, zu der Reiseportale wie fluege.de und ab-in-den-Urlaub.de gehören, musste ebenso wie mehrere Töchter Insolvenz anmelden. Zu Wagners Aktivitäten unmittelbar vor seinem tödlichen Flugzeugabsturz gibt es seltsame Details, selbst der Insolvenzverwalter spricht von einem „Krimi“. Viele Unister-Kunden sind verunsichert. Wie ist die Lage bei Unister? Am Montag meldete die Unister Holding GmbH Insolvenz an. Das Unternehmen begründete dies damit, dass die Firma nach dem Tod des alleinigen Geschäftsführers Wagner „ohne Geschäftsführung und dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt“ war.

In der Folge meldeten auch mehrere zur Unister-Gruppe gehörende Gesellschaften Insolvenz an: die Urlaubstours GmbH, die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, unter deren Dach Vermittlungsportale für Pauschalreisen und Flüge organisiert sind, die Unister GmbH mit Portalen wie auto.de und partnersuche.de und die U-Deals GmbH. Was bedeutet die Insolvenz für die Kunden? Laut Insolvenzverwalter Lucas Flöther ergibt sich „in den allermeisten Fällen“ für die Kunden keine Veränderung. Über die Unister-Portale wurden in der Regel Reisen nur vermittelt – Zahlungen gingen damit direkt an die jeweiligen Reiseveranstalter. In solchen Fällen sehen auch Verbraucherschützer kein Problem. Wurde eine Pauschalreise bei der Tochter Urlaubstours gebucht, ist sie über eine Versicherung gewährleistet und findet laut Flöther auch statt. Anders sieht es für Kunden aus, die auf Portalen wie ab-in-den-Urlaub-deals.de Reisegutscheine erworben haben.

„Kulante Lösungen“

Die Gutscheine werden möglicherweise von den Vertragspartnern am Reiseort nicht anerkannt, räumte Insolvenzverwalter Flöther ein. Betroffen seien bis zu 14.000 Kunden. Es gebe bereits Fälle, in denen Hotels die Anreise von Kunden ablehnten oder eine erneute Bezahlung forderten. Flöther erklärte, er bemühe sich um „kulante Lösungen“. Für Buchungen ab dem 20. Juli seien die Auszahlungen der Gutscheine aber gewährleistet. Was sollten verunsicherte Kunden jetzt tun? Haben Kunden Angst, dass ihre über ein Unister-Portal gebuchte Reise ausfallen könnte, sollten sie sich laut Stiftung Warentest beim jeweils ausführenden Unternehmen – etwa der Fluggesellschaft oder dem Hotel – rückversichern. Wer lediglich einen Gutschein erworben hat, der nun nicht mehr eingelöst werden kann, für den sieht es schlecht aus. Solchen Kunden bleibt laut Verbraucherzentrale Sachsen lediglich die Möglichkeit, das gezahlte Geld als Forderung beim Insolvenzverwalter einzureichen. Die sollte möglichst in nachweisbarer Form, also per Einschreiben, geschehen.

So wird der Kunde als Gläubiger geführt und bekommt möglicherweise irgendwann einen Teil des Geldes zurück. Mit Fragen zum Unister-Komplex können sich Kunden an die Verbraucherzentralen wenden. Wie geht es mit Unister weiter? Das ist schwer zu sagen. Flöther strebt möglichst einen Komplettverkauf des Konzerns an. Denkbar ist aber auch eine Zerschlagung. Viele offene Fragen ranken sich zudem noch um Wagners Reise mit letztlich tödlichem Ausgang. Neben Wagner waren Mitgründer Oliver Schilling, der Pilot und ein angeblicher Finanzvermittler im Flugzeug. Alle vier starben. Der Flieger war auf dem Weg von Venedig nach Leipzig, wo Unister seinen Hauptsitz hat. Vor dem Unglück hatte der Pilot Vereisungsprobleme gemeldet. Am Freitag berichtete der „Focus“ unter Berufung auf Justizkreise, Wagner sei in Venedig auf ein windiges Finanzgeschäft hereingefallen. An der Absturzstelle soll Bargeld gefunden sein. Insolvenzverwalter Flöther sagte der „Wirtschaftswoche“, für ihn klinge das ganze „eher nach einem Krimi als nach einem klassischen Insolvenzfall“.