/ Ein Bankkonto für jedermann
Jeder Bürger in der EU soll das Recht auf ein Girokonto bekommen. Das Europaparlament stimmte am Donnerstag in Straßburg für ein entsprechendes Gesetz. Damit wollen die Abgeordneten sozial Schwächere stärken. Rund 25 Millionen Europäer über 15 Jahren können nach EU-Angaben kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten. Grund ist etwa, dass sie obdachlos sind oder finanzielle Schwierigkeiten haben. Nach Ansicht der Parlamentarier ist ein Konto für das tägliche Leben aber unerlässlich. Die Pläne benötigen noch die Zustimmung der EU-Staaten und könnten frühestens 2016 in Kraft treten.
Damit bekämen auch in Luxemburg Kunden einen Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für Jedermann“, den es hierzulande bislang nicht gibt. Einzige Ausnahme: die Post. Das Gesetz über die Postdienste und die Finanzdienstleistungen der Post vom 15. Dezember 2000 schreibt in Artikel 30 vor, dass jede Person in Luxemburg unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit, das Recht auf ein Konto bei der Post hat. Vorbedingungen, etwa ein ständiger Wohnsitz in Luxemburg oder regelmäßige Einkünfte, bestehen nicht, heißt es seitens der Post.
Schließlich sei nicht vorgeschrieben, welchen Betrag man auf ein Konto haben muss. Auch seien die Dienstleistungen des Postscheckkontos gebührenfrei. Dieses Postkonto gibt jedoch nicht Anrecht auf eine Kreditkarte oder auf ein Überziehen des Kontos.
Mehr Rechte für Bankkunden
Das neue Gesetz soll allen Bankkunden mehr Rechte geben. So will die EU es Verbrauchern erleichtern, die Konditionen von Girokonten zu vergleichen und die Bank zu wechseln. Das Basiskonto soll grundlegende Zahlungsfunktionen umfassen, also Lastschriften, Überweisungen oder auch Online-Zahlungen. Der Inhaber kann sein Konto aber nicht überziehen. Die Linkspartei konnte sich mit der Forderung nach einem kostenlosen Girokonto im EU-Parlament nicht durchsetzen. Es heißt nun lediglich, dass die Gebühren niedrig sein sollen.
Der Rechtsanspruch auf ein Girokonto soll bei jeder Geschäftsbank im Heimatland gelten. Das Parlament ging damit über die EU-Kommission hinaus, die diese Pflicht auf eine Bank pro EU-Staat beschränken wollte.
In punkto Vergleichbarkeit sollen Banken verpflichtet werden, Gebührenlisten zu erstellen und etwa im Internet zu veröffentlichen. Unabhängige Vergleichswebsites sollen den Überblick erleichtern. Will ein Kunde die Bank wechseln, soll sein Girokonto einfach und innerhalb von zwei Wochen übertragen werden. Die Kosten dafür müssen „angemessen“ sein.
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