eIDAS-Umsetzung ab erstem Trimester 2017

eIDAS-Umsetzung ab erstem Trimester 2017
(Tageblatt-Archiv)

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In seiner wöchentlichen Sitzung befasste sich der Ministerrat u.a. mit einer europäischen Regelung bezüglich elektronischer Identifizierung. Man will diese schneller umsetzen als von der EU vorgeschrieben.

Neben Umänderungen bezüglich der Strafzahlungen bei Geschwindigkeitsübertretungen, die automatisch gemessen werden (Link), befasste sich die Luxemburg Regierung am Mittwoch demnach mit eIDAS: „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“.

Es geht um elektronische Identifizierung und Unterschrift, sowie um die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten. Alles fertig umgesetzt sein muss bis spätestens 29. September 2018. Laut Mitteilung hat sich die Regierung nun als Ziel gesetzt, im ersten Trimester 2017 die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben. Ist alles in allen Mitgliedstaaten abgeschlossen, kann man aus dem Ausland auf elektronische Dienstleistungen des „service public“ zurückgreifen, und können umgekehrt Luxemburger Bürger mit ihrer elektronischen Identifizierung Dienste im Ausland benutzen.

Des weiteren wurde ein Projekt eines großherzoglichen Reglements gutgeheißen, das die „nomenclature“ der von der Krankenkasse zurückerstatten Leistungen von Kinesitherapeuten vereinfacht und verständlicher machen soll. Ein weiteres „règlement grand-ducal“ wurde besprochen: Dieses setzt eine EU-Direktive im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen in Autobahn-Tunnels um. Schließlich wurde ein Gesetzesprojekt auf den Instanzenweg gebracht, das die obligatorische Meldung von verschiedenen, v.a. ansteckenden Krankheiten betrifft.