Mittwoch3. Dezember 2025

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DSK bleibt in Haft

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Der IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn bleibt in Haft. Das beschloss eine New Yorker Richterin am Montagnachmittag. Freilassung gegen Kaution wurde abgelehnt.

Dominique Strauss-Kahn muss in New York in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht lehnte es am Montag nach einer Anhörung des 62-Jährigen ab, den Chef des Internationalen Währungsfonds auf Kaution zu entlassen. Es bestehe Fluchtgefahr, zudem hätten erste medizinische Ergebnisse die Darstellung des Zimmermädchens bestätigt. Ein Anwalt Strauss-Kahns hatte eine Kaution in Höhe von einer Million Dollar angeboten.

Damit muss der Franzose mindestens bis zur nächsten Anhörung am Freitag hinter Gittern bleiben. Ihm werden versuchte Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und Nötigung vorgeworfen. Strauss-Kahn soll am Samstag in seinem Hotelzimmer ein Zimmermädchen überfallen haben. Nach ihrer Schilderung wollte er sie zum Oralsex zwingen, sie habe aber leicht verletzt fliehen können.

Anwälte plädieren auf „nicht schuldig“

Strauss-Kahns Anwälte plädierten für ihren sichtlich übermüdeten Mandanten auf nicht schuldig. Nach unbestätigten Angaben war die Frau des Franzosen zur selben Zeit auf dem Weg nach New York mit über einer Million Dollar als Kaution im Gepäck.

Bei der ersten Anhörung vor einem Richter hat die New Yorker Staatsanwaltschaft dem Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn, sechs Punkte zur Last gelegt. Der schwerwiegendste ist „sexuelle Belästigung ersten Grades“. Dafür drohen dem Franzosen laut Anklage 25 Jahre Haft. Auch für alle anderen Punkte sind Haftstrafen möglich, von drei Monaten bis zu 15 Jahren.

Sechs Anklagepunkte gegen DSK

Laut Anklageschrift soll Strauss-Kahn am Samstag die Zimmer seines Hotelzimmers zugeschlagen haben, als ein Zimmermädchen zum Aufräumen eingetreten war. „Er griff dem Opfer ohne Einwilligung an die Brust, versuchte, die Strumpfhose herunterzuziehen und griff ihm in den Schritt. Sein Penis hatte gewaltsam zweimal Kontakt mit dem Mund des Opfers.“

Wegen dieses zweimaligen Kontakts wirft die Staatsanwaltschaft dem 62-Jährigen die „sexuelle Belästigung ersten Grades“ vor. Dafür allein drohen 25 Jahre Haft. Hinzu kommt „versuchte Vergewaltigung ersten Grades“, dafür könnten 15 Jahre verhängt werden. „Sexueller Missbrauch“ steht zweimal in der Anklage, das wird ersten Grades mit sieben Jahren, dritten Grades mit drei Monaten Haft geahndet. Das Schließen der Tür, um die Frau am Weglaufen zu hindern, wird zudem als Freiheitsberaubung gewertet. Dafür drohen Strauss-Kahn ein Jahr Gefängnis, ebenso wie für „unsittliches Berühren“, der sechste Anklagepunkt.