/ Drastische Maßnahmen gegen Falschparker

(Editpress)
In der hauptstädtischen rue de Hesperange ist es am Donnerstagnachmittag zu einem eher ungewöhnlichen Vorfall gekommen. Ein Anrufer erklärte der Polizei, dass vor der Einfahrt seiner Firma ein Fahrzeug abgestellt sei. Er hatte bereits am Morgen die Polizei sowie verschiedene Abschleppunternehmen benachrichtigt. Da es sich bei der Einfahrt jedoch um ein Privatgrundstück handelte, bestand laut der Straßenverkehrsordnung keine rechtliche Basis, um das Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Gezwungen, so zu handeln
Da der Mann wegen des abgestellten Autos keine Lieferungen entgegennehmen konnte und die Lieferanten abweisen musste, entschied er sich irgendwann zu drastischen Maßnahmen, um seine Einfahrt freizubekommen. Er schlug zwei Fensterscheiben ein, um ins Innere des Fahrzeuges zu gelangen und so die Handbremse lösen zu können.
Vor Ort fand die Polizei den beschädigten Wagen vor, der quer auf einer Busspur stand. Der Mann sagte, er sei sich seiner Schuld bewusst, habe sich jedoch aufgrund der anstehenden Lieferungen sowie der Verweigerung, das Auto abzuschleppen, gezwungen gesehen, dies zu tun.
Der Fahrzeugbesitzer konnte weder telefonisch noch zu Hause angetroffen werden. Erst als ein Bekannter des Fahrzeughalters vorstellig wurde, konnte auch Letzterer erreicht werden. Der Fahrzeughalter war jedoch der Überzeugung, dass sein Auto die Einfahrt nicht blockiert habe. Vonseiten der Polizei wird Protokoll erstellt werden.
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