Die Würde des Tieres

Die Würde des Tieres

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Am Montag kamen zwei Petitionen über den Tierschutz im Parlamentsausschuss zur Sprache. Die Bittsteller forderten mehr Rechte für die Tiere und stießen mit ihrer Forderung auf offene Ohren.

Zwei Petitionen über den Tierschutz erhielten mehr als die erforderlichen 4.500 Unterschriften und wurden folglich am Montag im Parlamentsausschuss in öffentlicher Debatte vorgestellt. Anwesend waren die Mitglieder der Landwirtschafts- und der Verbraucherschutzkommission.

Der Tierschutz in Luxemburg soll verstärkt werden, wurde von allen Seiten im Parlament betont. (dpa)

Die Petition von Eric Henn erhielt 5414 Unterschriften. Sie fordert ein strengeres Tierschutzgesetz. Ausgangspunkt für die Petiition war die schwere Misshandlung einer Katze in Rodange, so der Antragsteller am Montag im Parlament. Er betonte, das bestehende Tierschutzgesetz sei nicht schlecht. Es datiere aber von 1983 und sei damit nicht mehr zeitgemäß. Als positiv wurde allgemein das Vorhaben gewertet, den Tierschutz in die Verfassung einzuschreiben. Henn sagte zudem er befürworte die französische Regelung, ein Tier als lebendiges Wesen anzusehen und nicht als Objekt.

Nein zu Versuchstieren

Unter anderem fordern die Petitionäre den Ausschluss der Tiere aus dem Zirkusbetrieb. Die Haltung der Tiere in den Zirkussen sei nicht artgerecht, so Eric Henn. Des Weiteren müsse der Tierhandel via Internet, die Tierhaltung im Allgemeinen und die Tiertransporte strengeren Regeln unterworfen werden. Tierversuche sollen gestoppt werden. Tiere als Tombola-Preis seien absolut verwerflich. Exotische Tiere hätten nichts in unseren Regionen verloren, wurde am Montag betont. Des Weiteren sollen die Sanktionen im Fall von Tierquälerei erheblich strenger werden. Er schlug Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen von maximal 30.000 Euro vor. Tierschutz sei eine Erziehung zur Menschlichkeit, betonte der Antragsteller.

Die Parlamentarier und Landwirtschaftsminister Fernand Etgen zeigten viel Verständnis für die Belange der Tierschützer. Die Abänderung in der Verfassung sei nur der erste Schritt. Jetz müsse das Gesetz von 1983 überarbeitet werden, so die einhellige Meinung aller Redner. Es müsse klarer werden und die Würde des Tieres respektieren, so der Minister. Zirkustiere können man wegen internationaler Regelungen nicht verbieten, so Etgen. Man könne aber strengere Regeln einführen und eine Liste der erlaubten Tiere einführen. Anfang 2015 soll ein Vorentwurf für die Gesetzesänderung vorliegen. Er soll mit allen Akteuren diskutiert weren und soll bis Ende des Jahres im Parlament zum Votum kommen.

Strengere Strafen für Tierquäler

Die zweite Petition, die am Montag im parlamentarischen Ausschuss zur Sprache kam beschäftigte sich ausschließlich mit den Sanktionen für Tierquäler. Sie wurde von Daniel Frères eingereicht und von 6140 Personen unterzeichnet. Der Initiator der Petition ärgerte sich am Montag über die zu milden Strafen für Tierquäler. Man müsse Exempel statuieren und abschreckend wirken, so Frères.

Ein Anwalt stellte dann die Abändrungsvorschläge vor, die ins Tierschutzgesetz einfließen sollen. Wie Eric Henn wird gefordert, ein Tier als Lebewesen und nicht als Objekt zu betrachten. Auch sollen die selben Strafen bei Tierquälerei ausgesprochen werden, wie bei Delikten gegenüber Menschen. Tierquälerei werde im Augenblick mit einer Freiheitsstrafe von acht Tagen und sechs Monaten sowie Geldstrafen von 251 bis 20000 Euro geahndet. Die Tierquälerei sei kein Kavaliersdelikt, so die Bittsteller, die auch fordern für die verschiedenen Vergehen angepasste Sanktionen einzuführen. Zirkusse sollen schlichtweg keine Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg mehr erhalten. Kontrollen im Zusammenhang mit der Tierhaltung und den Tiertransporten sollen systematischer durchgeführt werden. Die Prüfer sollen mehr Rechte erhalten.

Strafen ist gut, sensibilisieren ist besser

Die Mitglieder der Ausschüsse unterstützten die Forderung der Bittsteller, warnten aber zum Beispiel ein Tötungsdelikt gegen einen Menschen mit einem Tötungsdelikt gegen ein Tier gleichzustellen. Einverstanden waren alle Redner mit dem Argument der Antragsteller, dass in vielen Fällen von Tierquälerei die juristischen Möglichkeiten nicht völlig ausgeschöpft werden. Einig waren sie auch, dass die Erziehung und die Sensibilisierung in der Frage eine wichtige Rolle spielt.

Landwirtschaftsminister Etgen sagte, die Petition würde „offene Türen aufstoßen“. In der Reform der Tierschutzgesetzes seien strengere Strafen vorgesehen. Parallel sei aber die Sensibilisierung ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen Grausamkeiten gegen Tiere. Bei den Tiertransporten sei geplant, die Kontrollen zu verstärken. Im neuen Gesetz würde die Tierquälerei auf jeden Fall nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen, so Etgen abschließend.