Die Sau ist los

Die Sau ist los

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG – Am 13. Oktober wurde in Luxemburg die Treibjagd-Saison eröffnet. Es ist die erste Jagdsaison, die unter dem neuen Jagd-Gesetz stattfindet. Große Änderungen auf dem Terrain gab es bisher keine.

Die erste Jagd nach der Annahme des neuen Jagdgesetzes scheint ohne Zwischenfälle oder größere Probleme abzulaufen. Lediglich die Wildschwein-Bevölkerung bereitet den Jägern Sorgen. Der Grund: Es gibt dieses Jahr zu viele davon. „Letztes Jahr war ein Mastjahr. Deshalb gibt es dieses Jahr mehr Tiere“, erklärt der Präsident des Jägerverbandes (FSHCL), Georges Jacobs gegenüber Tageblatt.lu.

Die Überbevölkerung stellt ein Problem dar, zum einen weil die Tiere auch den Winzern an der Mosel die Trauben wegfressen, zum anderen weil sie beim Überqueren der Straßen eine Gefahr für die Autofahrer darstellen. Man führe mit den Winzern im Augenblick Gespräche, wie man den durch das Wild entstandenen Schaden einstufen und entschädigen soll, so Georges Jacobs.

Schwierige Wildschweinjagd

Durch die Einschränkung der Kirr-Masse werde die Wildschwein-Jagd erheblich erschwert, so der Präsident. „Sonst fanden sich die Tiere an bestimmten Orten ein, weil sie dort Futter fanden. Jetzt gibt es an diesen Orten zu wenig Futter. Das erhöht die Mobilität der Tiere, die dann woanders nach Futter suchen“. Im Gesetz ist die Kirrung weiterhin erlaubt. Es darf aber höchstens ein Liter Getreide/Mais pro Kirrplaz, d.h. pro 50 Hektar Wald als Lockmittel verteilt werden. Auf den Wildbestand an sich hat die Kirrung aber keinen Einfluss, betont Jacobs. „Es wurde nie bewiesen, dass die Lockfütterung in diesem Zusammenhang etwas bewirkt“.

Breite Zustimmung findet indes das Verbot der zusätzlichen Fütterung: Sie darf nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt, und muss vom Minister genehmigt werden.

Mangelnde Kontrolle?

Kritiker der Jagd-Reform bemängelten im Vorfeld der Abstimmung im Parlament unter anderem, dass die Gesetzesvorlage keine Einzelheiten über die Kontrolle der Jagd, die Qualifikation der Jagdberechtigten, die Einführung des Konzeptes der Weiserflächen (als Grundlage für die jagdlichen Aktivitäten) beinhaltet.

Die Jagd wird im neuen Gesetz jedoch als Teil des Allgemeinwohls anerkannt. Die Jäger wollen ihr Image in der Öffentlichkeit verbessern. Eine Reform des Jagdexamens, die Erstellung eines Verhaltenskodex für die Jägerschaft und eine bessere Öffentlichkeitsarbeit sollen die Jäger wegbringen vom Ruf der „gewissenlosen Tier-Mörder“. Man sei auch dabei, zusammen mit der Forstverwaltung Sicherheitsregeln auszuarbeiten, erklärt Georges Jacobs. Der Erhalt der Jagdscheins soll zum Beispiel strengeren Regeln unterworfen werden. Er kostet im augenblick 155 Euro.

Keine Umwälzung bei den Jagdrevieren

Für angeregte Diskussionen sorgte ebenfalls die Aufteilung des Geländes in Jagdreviere. Die Grundbesitzer gruppieren sich in sogenannten Jagdsyndikaten, welche ihre Terrains für die Jagd an die Jäger verpachten. Nun stellte sich die Frage, ob ein Jagdgegner sein Grundstück den Jägern zur Verfügung stellen muss. Verschiedene Gerichtsurteile gingen in verschiedene Richtungen. Das Gesetz sieht vor, dass Grundstückbesitzer, die aus ethischen Gründen gegen die Jagd sind, (sog. „opposants éthiques“) ihre Ländereien aus dem Jagdgebiet ausschließen können. Es sind aber bloß 5 Hektar Land von den insgesamt 250.000 Hektar Jagdgebiet herausgenommen worden, bemerkt der FSHCL-Chef.

Im Falle, wo ein Landeigner sein Besitz aus der Pacht ausgeschlossen hat, müsse er nicht nur selbst für den auf seinem Terrain durch das Wild entstandenen Schaden aufkommen. Er muss sich auch proportional am Gesamtwildschaden beteiligen. Des Weiteren könne der Minister eine Zwangsjagd auf seiner Parzelle anordnen, wenn der Wildbestand dort zu hoch ist.

In Luxemburg gibt es ungefähr 2.100 Jahresjagdscheine (0,5 Prozent der Bevölkerung). Fast alle Jäger sind Mitglied im nationalen Sankt Hubertus-Verband (Fédération St-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg).