Die sanfte Mobilität soll gefördert werden

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25 Prozent der gesamten Mobilität, also der Bewegungen von Personen und Waren, sollen laut Vorstellungen der Regierung bis 2020 durch die sogenannte sanfte Mobilität garantiert werden.

Diese 25 Prozent, die vom Mobilitätskonzept Modu bzw. dem nationalen Programm der sanften Mobilität in den Leitplan Verkehr einflossen, beziehen sich dabei allein auf nicht motorisierten Verkehr. Der öffentliche Transport soll ein weiteres Viertel der Mobilität ausmachen.

Die 25 Prozent sind denn auch als nationaler Durchschnitt zu sehen, wobei klar scheint, dass der Anteil sanfter Mobilität in urbanen Zonen höher sein wird als in ländlichen Gegenden.

Um das Ziel zu erreichen, so der sektorielle Plan, müssen ähnlich gute Rahmenbedingungen geschaffen werden wie sie für den motorisierten Verkehr bestehen (Infrastruktur, Dienstleistungen etc.)

Bestehendes Netz ausbauen

Bei der Infrastruktur setzt der Leitplan auf ein leistungsfähiges Radwegenetz, dessen Basis das bestehende nationale Netz sein wird. In einer zweiten Phase soll ein kommunales Netz mit den Hauptpunkten innerhalb der Gemeinden verbunden werden. Der Verbesserung der lokalen und kommunalen Infrastruktur komme dabei eine besondere Bedeutung zu.

Dies soll u.a. durch die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen in den Bebauungsplänen geschehen. So sollen die interkommunalen Radverbindungen keine großen Umwege aufweisen und keine allzu steilen Steigungen. Die wichtigsten Plätze sollen auf lokaler Ebene untereinander und mit den Wohngebieten verbunden werden. Außerdem sollen diese Radwege an das nationale Netz angebunden werden.

Darüber hinaus rät der sektorielle Plan in seinem Kapitel über die sanfte Mobilität den Gemeinden zum Einrichten ausreichender Abstellplätze für Fahrräder.

Ausreichend Stellplätze

Abstellmöglichkeiten für die Räder seien ein Schlüsselelement zur Nutzung dieser Fortbewegungsform, heißt es im Leitplan, der denn auch beschreibt, wie ein solcher Platz auszusehen hat. Wenigstens einen Quadratmeter groß soll er unter anderem sein, gut ausgeschildert sein und das Anbringen einer Diebstahlsicherung ermöglichen.

Auch die Anzahl der Abstellmöglichkeiten gibt der Plan vor: So soll bei Wohnhäusern (ausgenommen Ein- und Zweifamilienhäuser) ein Stellplatz pro 70 Quadratmeter bebauter Bruttofläche zur Verfügung stehen, Hotels und Krankenhäuser sollen einen Platz pro 20 Betten vorsehen, Jugendherbergen für jeweils 15 Betten einen Stellplatz.

Die Anzahl der Plätze bei Verwaltungsgebäuden, Grund- und anderen Schulen, Bahnhöfen, Geschäften, Supermärkten, Sport- und Kulturzentren usw. ist ebenfalls vorgegeben (Details sind unter http://at.geoportail.lu zu finden).

Andere Zielsetzung

Das existierende nationale Radwegenetz (Gesetz von 1999) sei nicht zur Förderung der sanften Mobilität konzipiert worden, sondern eher als Möglichkeit zum Sport und zur Gesundheitspflege. Die Stadt- und Dorfkerne würden von diesen Strecken daher eher umfahren als verkehrstechnisch angebunden.

Dies sei denn auch der Grund, weshalb das oben erwähnte Gesetz von 1999 jetzt nach 15 Jahren überarbeitet werde. Die überarbeitete Version werde es außerdem dem Staat erlauben, die Gemeinden bei den Kosten zur Anbindung der kommunalen Wege an das nationale Netz finanziell zu unterstützen.

Ziel ist es, ein engmaschiges Netz von Fahrradwegen im ganzen Land zu schaffen.