Die Luxemburger Sprache ist und bleibt wichtig

Die Luxemburger Sprache ist und bleibt wichtig
(Tageblatt-Archiv)

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Die "Chambre des fonctionnaires et employés publics" (CHFEP) sieht die Luxemburger Sprache als wichtigstes Integrationselement.

Die CHFEP stellte am Mittwoch ihr Gutachten zum bevorstehenden Nationalitätengesetz vor. Im Allgemeinen steht sie dem Gesetzesentwurf recht positiv gegenüber. Allerdings bemängelt die Kammer, dass die Kenntnisse der Luxemburger Sprache nicht ausreichend in den Fokus gerückt wurden. Aber auch andere Punkte sieht die CHFEP als ausbesserungsfähig.

Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass ein Mensch mindestens sieben Jahre ununterbrochen in Luxemburg gelebt haben muss, um die luxemburgische Nationalität zu beantragen. Mit der neuen Gesetzgebung soll diese Bedingung auf fünf Jahre gesenkt werden. Des Weiteren können diese fünf Jahre mit Unterbrechungen sein, solange die Person ein Jahr vor ihrem Antrag ununterbrochen in Luxemburg gelebt hat.

Sprachbedingungen

Mit dieser Bedingung zeigt sich die CHFEP unzufrieden. Sie fordert, dass die Person, die den Antrag zur Luxemburger Nationalität stellt, ununterbrochen während der vorherigen fünf Jahre in Luxemburg gelebt haben muss.

Bezüglich der Sprachbedingungen erklärt die Kammer, dass dies der Punkt sei, über den in der Abgeordnetenkammer am meisten diskutiert wurde. Die aktuelle Gesetzgebung sieht vor, dass ein Sprachniveau B1 für das Verständnis sowie ein mündliches Sprachniveau A1 vorgesehen sind.

Die Kammer spricht sich vehement dagegen aus, dass dieses Sprachniveau weiter abgesenkt werden soll. Hier unterstreicht die CHFEP, dass dieses Sprachniveau sogar unterhalb dessen liegt, was ein sechsjähriges Kind im ersten Jahr der Grundschule beherrschen soll. Dieses Sprachniveau reicht der Kammer zufolge nicht aus, um aktiv am alltäglichen Leben sowie am politischen Geschehen in Luxemburg teilzunehmen.

Optionsrecht

Dem Gesetzesentwurf zufolge kann in zehn Fällen der Erhalt der Nationalität über bestimmte Optionen bzw. Bedingungen genehmigt werden.

Die Summierung solcher Spezialfälle könnte laut CHFEP zu erheblichem administrativen Durcheinander führen und die Einbürgerung noch komplexer gestalten. Was der eigentlich gegenteilige Effekt ist von dem, was die Regierung im Grunde mit dem Gesetzesentwurf erreichen möchte.

Auch hier würde laut CHFEP die Luxemburger Sprache sicherlich zu kurz kommen. Den Erhalt der Nationalität über diese Optionen würde laut Kammer dazu führen, dass eine Person eingebürgert wird, ohne dass der Antrag vom Justizministerium geprüft wurde. Auch mit diesem Punkt zeigt sich die Kammer unzufrieden.

Bodenrecht

Bezüglich des Bodenrechts in zweiter Generation zeigt sich die CHFEP einverstanden. Nun, mit dem neuen Gesetz, soll das Bodenrecht ebenfalls für die erste Generation gelten. Wenn die Eltern also nicht in Luxemburg geboren sind, ihr Kind aber schon, erhält das Kind automatisch die luxemburgische Nationalität.

Auch mit dieser Änderung zeigt sich die Kammer einverstanden, erinnert jedoch erneut daran, wie wichtig es ist, dass die Kinder, die ab dem 18. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit automatisch erhalten, auch ausreichend Kenntnisse der Luxemburger Sprache vorweisen können.