/ Die Firma könnte Steuerschuld übernehmen
Rund 28.000 deutsche Grenzpendler aus der Region Trier sind ins Visier des Trierischen Finanzamts geraten. Wenn sie im Auftrag einer Luxemburger Firma in Deutschland gearbeitet haben, müssen sie Einkommenssteuer in Deutschland zahlen. Für Aufregung hatte der Fall eines Bankers gesorgt, der nachträglich mehrere hunderttausend Euros an das deutsche Steueramt nachzahlen musste.
Nichts ist klar
So richtig sauer ist man bei Luxemburgs Handwerkern. Jahrzehntelang habe man mit dem vorliegenden Abkommen gelebt und nun das, meint der Direktor der Handwerkerföderation, Romain Schmit. Nicht nur Banker sind vom plötzlichen Aktivismus der deutschen Steuerbehörden beunruhigt. Neben Berufsfahrern sind auch Handwerker betroffen. Bisher galt die Regel, dass bei längeren Aufträgen im Ausland, die Einkommenssteuer an den deutschen Fiskus gezahlt wurde. Die Rede ist von einem halben Jahr. Auswege aus der aktuellen Situation sieht man auch bei der Handwerksföderation nicht. Klar ist nur, dass die Angelegenheit unter Juristen umstritten ist. Das Vorpreschen des deutschen Fiskus gefährdet auch die Abmachungen, die die Betriebe mit ihren Mitarbeitern abgeschlossen haben, um ihnen die Lohnausfälle wegen höherer Einkommensteuer in Deutschland zu kompensieren.
Seit Jahren kontrollieren die Ermittler des Finanzamtes Berufskraftfahrer und Handwerker. Im vergangenen Jahr sind verstärkt die Banker in den Fokus der Fahnder gerückt, so der „Trierische Volksfreund“ am Donnerstag und zitiert dabei den Chef des Trierer Finanzamtes Jürgen Kenterich: „Vor allem der Fall eines Managers, der in Luxemburg gemeldet war und fast ausschließlich in Deutschland gearbeitet hat, hat uns auf diese Spur gebracht“. Der Banker musste fast eine Million Euro Steuern und Strafe zahlen.
3.700 deutsche Pendler am Finanzplatz
Die Affäre hat auch für Aufregung unter den deutschen Pendlern gesorgt, die bei Luxemburger Banken arbeiten. 3.700 der 26.500 Bankangestellten in Luxemburg wohnen in Deutschland, so Jean-Jacques Rommes, Direktor der Bankervereinigung ABBL Tageblatt.lu gegenüber. Bei strikter Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland müsste jeder Pendler ab dem 1.Tag, an dem er nicht in Luxemburg an seiner Arbeitsstelle sitzt, Steuern in Deutschland zahlen. Das wäre auch der Fall für jene Angestellten, die von ihrer Firma zu Fortbildungskursen ins Mutterhaus ins Ausland geschickt werden, gibt Rommes zu bedenken. Oder zu einem Kunden fahren oder an Sitzungen außerhalb Luxemburgs teilnehmen.
Luxemburgs Firmen suchen nach einem Ausweg für ihre Grenzgänger. Einzelne Unternehmen seien bereit, die Steuerschuld ihrer Mitarbeiter für die Vergangenheit zu übernehmen. Es gehe um Pauschalbeträge von 50.000 bis 500.000 Euro je Firma, sagte Finanzamtschef Kentenich dem „Volksfreund“.
Dass an Lösungen gearbeitet wird, bestätigt auch Rommes. Dabei würden alle Möglichkeiten in Betracht gezogen. Einzelne Unternehmen dächten tatsächlich daran, ihre Mitarbeiter zu unterstützen, andere wiederum betrachten die Sache als ausschließlich private Angelegenheit der Mitarbeiter.
Unterschiedliche Interpretation
Laut Doppelbesteuerungsabkommen darf der Arbeitnehmer nur einmal besteuert werden. Folglich müsste Luxemburg den deutschen Angestellten das Geld zurückerstatten, wenn ein zweites Mal an das deutsche Finanzamt gezahlt wurde. Doch davon können die Betroffenen nur träumen. Luxemburg bestreitet die deutsche Interpretation des Doppelbesteuerungsabkommens. Man befinde sich noch in Verhandlungen mit den deutschen Behörden, heißt es aus dem Luxemburger Steueramt. Die Frage stelle sich, ob der deutsche Fiskus überhaupt das Recht habe, ab ersten Tag eines Auslandseinsatzes eines deutschen Pendlers Einkommenssteuer zu verlangen.
In den 1990er Jahren standen vor allem Berufsfahrer im Visier der Steuerfahnder. Die Fahrer waren bei Luxmburger Speditionsfirmen angestellt, fuhren aber oftmals im Ausland. Hier konnte nach langen Jahren eine Regelung getroffen werden. Die Unternehmen rechnen die Einkommenssteuer für die im Ausland geleistete Arbeit ab. Die Fahrer sind dann ihrerseits verpflichtet, sich beim deutschen Fiskus zu melden, um das für Auslandeinsätze verdiente Einkommen dort zu versteuern.
In der Zwischenzeit ist man um Schadensbegrenzung bemüht. Noch am Mittwoch sprach eine Delegation der Unternehmensvereinigung UEL mit Verantwortlichen des deutschen Fiskus in Trier. Man solle doch nicht alle deutschen Pendler kriminalisieren.
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