Der Staat hält sich heraus

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(Ifinzi)

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Der Abgeordnete Laurent Mosar stellte dem zuständigen Minister Etienne Schneider eine parlamentarische Frage zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes.

2,52 Millionen Euro Strafe wurden der Post vom „Conseil de la concurrence“ auferlegt, weil sie ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben sollte. Zwei Jahre später wurde die Entscheidung gekippt. Nun stellte der Abgeordnete Laurent Mosar dem zuständigen Minister Etienne Schneider eine parlamentarische Frage zu diesem Thema.

Ob der Staat – der einzige Aktionär der Post – den vorhabe gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen, wollte Mosar wissen. Des Weiteren wollte er wissen wie der Minister dazu steht, dass der „Conseil de la concurrence“ Methodologien anwende die konträr zum Wettbewerbsrecht stehen. Ob es sein könne, dass das der „Conseil de la concurrence“ personell schlecht aufgestellt sei um dieses komplexe Dossier zu bearbeiten, wollte der Abgeordnete auch noch wissen. Abschließend fragte Mosar wie weit die Regierung bei ihrem Vorhaben sei, das „Institut luxembourgeois de régulation“ und der „Conseil de la concurrence“ zusammenzulegen. So hätte es im Regierungsprogramm des Jahres 2013 gestanden.

In seiner Antwort zitierte Etienne Schneider aus dem Gesetzbuch: „Artikel 6, erster Absatz … Der „Conseil de la concurrence“ … ist eine unabhängige administrative Behörde“. Es sei nicht am Staat gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Des Weiteren sei es auch nicht die Aufgabe des Staates dieser unabhängigen administrativen Behörde vorzuschreiben wie sie zu arbeiten hätte. „Auch die interne Organisation kommentiere ich nicht“, so Schneider. Solange die Koordinierung zwischen den Institutionen, die alle zwei über das Wettbewerbsrecht wachen, nicht zu Schwierigkeiten führe, werde die Regierung keine Reform anstoßen.