/ "Der Mediator ist reformbedürftig"
Das Amt des Mediators muss aufgefrischt und besser definiert werden. Die Petitionskommission geht auf mehrere Möglichkeiten, der „Médiateure“ mehr Rechte zu gewährleisten, um ihre Arbeit zu vereinfachen und transparenter zu gestalten, ein.
Am 5. März stellte „Médiateure“ Lydie Err den Bericht zu ihren Aktivitäten des Jahres 2014 vor. In diesem forderte sie verschiedene Änderungen im Gesetz, damit die Arbeit des Ombudsmanns verbessert werden kann. Die Petitionskommission, die mit der Auswertung des Berichtes beauftragt wurde, rief alle Kommissionen auf, Stellung zu beziehen, und hat nun ihre Schlussfolgerungen veröffentlicht.
„Ombudsman“
Das Ergebnis ist klar: Das Gesetz rund um die Kompetenzen und Rechte des Ombudsmanns muss reformiert werden. Die Kommissionen haben sich darauf geeinigt, künftig die Bezeichnung „Ombudsman“ für den Mediator zu verwenden.
Arbeitstechnisch sollen Fristen festgelegt werden, damit die Problemlösung fließender vorangeht. Die Behörden sollen nun einen Monat Zeit haben, um dem Mediator zu antworten. Diese Frist kann um einen Monat verlängert werden, falls es sich um ein kompliziertes Dossier handelt. Die Reaktionszeit der Regierung soll auch befristet werden. Die Petitionskommission hat hier allerdings keinen festen Zeitraum vorgeschlagen. In der laufenden Frist soll die Regierung bekannt geben, ob die Empfehlungen des Ombudsmanns berücksichtigt werden und bis wann eine Umsetzung dieser zu erwarten ist.
Mehr Rechte
Diskutiert wurde auch die Eigeninitiative des Ombudsmanns. Eigentlich hat dieser das Recht auf Einsicht in ein Dossier, wenn zu eben diesem eine Beschwerde eingereicht wurde. Die Petitionskommission ist damit einverstanden, dieses Recht auszuweiten, damit Akten konsultiert werden können, die ähnliche Merkmale aufweisen und ebenfalls problematisch sein könnten. Ein Einblick in alle Dossiers könne jedoch nicht gewährt werden. Lydie Err hatte dies beantragt, um mögliche fehlerhaft funktionierende Behörden zu untersuchen. Diese Kompetenz liegt allerdings in den Augen der Kommission bei der Abgeordnetenkammer, die in besagtem Fall eine Untersuchung beantragen kann, um so die Funktionsweise einer Behörde zu überprüfen.
Die Kompetenzen des Ombudsmanns sollen künftig auch transparenter im Gesetzestext definiert werden. So schlägt die Petitionskommission vor, die Menschenrechte in den Zuständigkeitsbereich des Mediators einzubeziehen. Des Weiteren sollen neben den rein staatlichen Behörden künftig alle Organisationen, die für oder mit den öffentlichen Diensten arbeiten, in den Kompetenzbereich der „Médiateure“ fallen. Hier muss allerdings noch geklärt werden, ab wann eine Zusammenarbeit mit der Verwaltung besteht.
Bessere Arbeitsbedingungen
Zwei weitere Änderungen sollen die tägliche Arbeit des Ombudsmanns vereinfachen. Einerseits soll im Gesetzestext die Anhörung von Experten geregelt werden. Diese können dann nach Belieben vom Ombudsmann in verschiedenen Fällen befragt werden. Des Weiteren soll die Möglichkeit einer Ernennung von Zeichnungsberechtigten in Betracht gezogen werden. Beamte sollen im Namen des Ombudsmanns verschiedene Dokumente unterschreiben können, damit deren Abarbeitung schneller vorangeht.
Ebenfalls klärungsbedürftig ist, unter welchen Bedingungen eine Beschwerde beim Mediator eingereicht werden kann. Bisher steht im Gesetzestext, dass vorher alle Bemühungen bei der zuständigen Behörde unternommen werden müssten. Falls trotz aller Schritte im behördlichen Bereich keine Lösung erreicht wird, kann eine Beschwerde beim Ombusdmann eingereicht werden. Lydie Err kritisiert hierbei die Unklarheit der Vorgehensweise und fordert, dass im Gesetzestext klar stehen müsse, dass im Falle der Unzufriedenheit eines Bürgers dieser eine Beschwerde bei der Ombudsstelle einreichen könne.
Neben der Änderung des Gesetzestextes sollen die Existenz und Rolle des Ombudsmanns ebenfalls in der Vefassung verankert werden.
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