Der gläserne Schüler kommt

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LUXEMBURG – Vor zwei Jahren hat die Schaffung einer Schülerdatenbank hohe Wellen geschlagen. Die Unterrichtsministerin besserte den Gesetzentwurf nach. Am Donnerstag nahmen die Abgeordneten den überarbeiteten Gesetzentwurf an.

Die Schaffung einer nationalen Schülerdatenbank, die am Donnerstag den Abgerodneten zur Abstimmung vorgelegt wurde, sieht vor, persönliche Daten von den Schülern zu speichern. Hierbei soll es sich um Informationen über die schulische Laufbahn, die Bewertung und die Kompetenzen der Schüler sowie um administrative Daten handeln. Aber auch Informationen über die „sozio-professionelle Kategorie“ sowie das Einkommen und das Bildungsniveau der Eltern sollen gesammelt werden. Die Regierung stützt sich auf diverse Studien und begründet die Sammlung dieser Informationen damit, dass eine Verbindung zwischen dem sozio-kulturellen und familiären Umfeld des Schülers und seinen schulischen Leistungen bestehe. Unterrichtsministerin Mady Delvaux erinnerte daran, dass man keine komplett neue Datenbank schaffe, sondern lediglich die bestehenden Datensammlungen vereine und klarer gestalte.

Zweck der Datenbank soll die Überwachung der Schulpflicht und eine Verbesserung der Schulorganisation sein. Auf diese Weise soll die Qualität des Unterrichts verbessert werden. Schüler sollen eine Schülerkarte erhalten, wo verschiedene Informationen darauf gespreicher sind. Die in der Datenbank enthaltenen Informationen sollen des Weiteren für statistische Analysen und Studien genutzt werden.

Die Ministerin versprach Korrekturen

Im Mai 2011 sorgte die Vorstellung des Gesetzentwurfs über die Schaffung einer Schülerdatenbank für Aufsehen. Unter anderem sie Arbeitnehmerkammer (CSL), die Oppositionsparteien, Studenten- und Lehrervereinigungen forderten eine Nachbesserung des bestehenden Textes. Es hagelte Kritik. Unter anderem die Datensicherheit sei nicht gewährleistet, hieß es. Die Unterrichtsministerin kündigte Nachbesserungen im Gesetzentwurf an.

Im Gesetzentwurf werden das Sammeln und die Auswertung der Daten strengen Regeln unterworfen. Die Weitergabe der Informationen an Drittpersonen wird jedoch nicht ausgeschlossen. Der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre der Schüler und ihrer Familie sollen jedoch 100-prozentig gewährleistet sein. Im Falle, wo die Daten zu Studien oder statistischen Zwecken genutzt werden, ist eine Anonymisierung vorgeschrieben. Auch die Begrenzung des Zugangs zu der Schülerdatenbank wurde von allen Parteien begrüßt. So haben beispielsweise Lehrer nur Zugang zu den ihren Bereich unmittelbar betreffenden Daten. Das Transportministerium erhäkt nur die Daten, die für die Organisation des Schülertransports notwendig sind, erklärte am Donnerstag der Berichterstatter des Gesetzentwurfs, Ben Fayot, im Parlament.

Als gut wurde am Donnerstag die Tatsache gesehen, dass bis zu drei Jahren nach dem Abruf von Informationen nachverfolgt werden kann, wer die Daten abfragte.

Informationspflicht

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Eltern der Schüler oder die volljährigen Schüler schriftlich über die Kollekte oder die Nutzung der Daten zu informieren. Auf der anderen Seite sind Geldstrafen (25 bis 250 Euro) vorgesehen, wenn die obligatorische Daten (Name, Nationalität, Geschlecht, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Foto) der Schule nicht übermittelt werden.

Die gesammelten Daten sollen maximal bis sieben Jahre nach Beendigung der Schule aufbewahrt werden. Zensuren und Diplome sollen jedoch langfristig archiviert werden.

Über das Zeil hinausgeschossen

Die DP findet, dass zu viele persönliche Informationen von zu vielen Menschen gesammelt werden – mit allen Sicherheitsrisiken, die eine solche Riesensammlung mit sich bringt. Mit einer riesigen Schülerdatenbank würden nicht automatisch alle Probleme des Ausbildungssystems gelöst, erinnerte DP-Redner, Eugène Berger. Die adr, der unabhängige Abgeordnete, Jean Colombera sowie der Vertreter von „Déi Lénk“, Serge Urbany, stellen sich ebenfalls Fragen über die Notwendigkeit der Sammlung all dieser Daten.

Claude Adam (déi gréng) seinerseits bezeichnete den neuen Gesetzestext als „klaren Fortschritt“ gegenüber der ersten Version. Deshalb stimmten die Grünen für den Gesetentwurf. Vor zwei Jahren waren sie noch strikt dagegen.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Mehrheitsparteien und der Grünen angenommen.