Der elektronische Patient

Der elektronische Patient
(Tageblatt/Isabella Finzi)

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Seit 2015 haben sich 22.600 Patienten freiwillig für eine elektronische Gesundheitskarte entschieden, weniger als ein Prozent der Teilnehmer hat diese wieder aufgekündigt. Beteiligt waren bisher 170 „Gesundheitsdienstleister“, die im Durchschnitt 350 Mal pro Tag auf diese Akten zugegriffen haben. Ziel sei es, 80 Prozent der Bevölkerung bis Ende 2017 zu erfassen.

Das „Dossier de soins partagé“ (DSP) soll keineswegs die bisherigen Krankenakten, welche die Gesundheitsdienstleister führen, ersetzen. Vielmehr sollen all jene Daten ins DSP gespeichert werden, damit die behandelnden Ärzte alle relevanten Informationen zur Verfügung haben. Zu diesen Informationen zählen z.B. Krankenhausprotokolle, Ergebnisse von Röntgenuntersuchungen oder auch ärztliche Verschreibungen.

eSanté

Wer an der Versuchsphase teilnehmen und sich für das DSP anmelden möchte oder nur weitere Informationen sammeln will, kann das auf der Internetseite www.esante.lu machen. Sollte man nicht über eine Internetverbindung verfügen, kann die „Agence eSanté“ auch telefonisch unter der Nummer 27 12 50 18 33 kontaktiert werden.(siw)

Die elektronische Gesundheitskarte wird dem Gesundheitsdienstleister erst zugänglich gemacht, wenn dieser in Luxemburg zugelassen ist und wenn der Patient dazu seine Einwilligung gibt, also ein „lien thérapeutique“ besteht. Für den behandelnden Arzt bietet sich die Möglichkeit, entweder über die praxiseigene Software oder über die Internetseite der „Agence eSanté“ (siehe Infobox) in die Dokumente Einsicht zu erhalten. Des Weiteren wurde ein Nachrichtendienst eingerichtet, der es den Gesundheitsdienstleitern erlaubt, miteinander in Verbindung zu treten. Um die Kommunikation weiter zu erleichtern, können auch herkömmliche E-Mail-Programme auf diesen Nachrichtendienst zugreifen, die gesendeten Mails werden dann allerdings gesondert verschlüsselt.

„Kein gläserner Patient“

Auch ist es dem Patienten vorbehalten, verschiedene Vertraulichkeitsgrade der im DSP enthaltenen Krankenunterlagen zu definieren. Damit entscheidet alleine der Patient, welcher Arzt auf welche Dokumente Zugriff hat. Der Patient kann ebenfalls genau nachverfolgen, wann welcher Arzt und aus welchem Grund auf die im DSP gespeicherten Daten Zugriff hatte. „Es wird also keine gläsernenen Patienten geben“, wischte Paul Schmit, Präsident von „eSanté“, alle datenschutzrechtliche Bedenken beiseite. Die elektronische Gesundheitskarte kann jederzeit wieder aufgekündigt werden, entweder übers Internet oder per Schreiben an die „Agence eSanté“, die seit 2012 Betreiber dieses Pilotprojektes ist.

„Dieser Informationsaustausch ermöglicht es dem behandelnden Arzt, seine Behandlung anzupassen und überflüssige Prozeduren, die im schlimmsten Fall negative Auswirkungen auf die Gesundheit des Patienten haben könnten, zu vermeiden“, so Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, in seiner Eröffnungsrede.

Das Ministerium hatte in Zusammenarbeit mit der „Association luxembourgeoise des organismes de sécurité sociale“ auf ein internationales Kolloquium zum elektronischen Informationsaustausch im medizinischen Bereich, der elektronischen Gesundheitskarte „DSP“, eingeladen. Der Einladung waren zahlreiche Vertreter der einheimischen und regionalen Gesundheitsbranche gefolgt. Nach der Eröffnungsrede durch Minister Schneider und einer kurzen Vorstellung der Gesundheitskarte war es an Medizinern aus Luxemburg, Griechenland, Österreich und Frankreich über ihre Erfahrungen zum Themenbereich zu referieren.