Der „badge social“ gegen Sozialdumping

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Den Gewerkschaften wie auch den Arbeitgebern ist es schon länger ein Dorn im Auge, dass immer mehr Betriebe im Bausektor Arbeiter nach Luxemburg entsenden, ohne dass diese nach den hiesigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen beschäftigt werden.

Dieses Sozialdumping ist zum Nachteil aller Arbeiter und der Unternehmen, die sich an die Gesetze halten. Das Arbeitsministerium und die Gewerbeinspektion wollen nun mit dem „badge social“ in einem ersten Schritt hier Remedur schaffen.

Es ist ein Problem, das allen Sozialpartnern im Bauwesen seit geraumer Zeit Sorgen bereitet. So wird einigen Betrieben aus dem Ausland in dem Sektor vorgeworfen, den Wettbewerb über soziales Dumping zu verzerren. Im Kreuzfeuer der Kritik steht das Entsenden von Arbeitskräften nach Luxemburg, die eigentlich nach dem hiesigen Recht – also dem sektoriellen Kollektivvertrag – beschäftigt sein sollten, es aber oft nach den sozialen Bestimmungen ihres Herkunftslandes werden.

Kontrollen von der „Inspection du travail et des mines“ (ITM) hatten im letzten Jahr immer wieder ergeben, dass die Zahlungen der tariflichen Mindestlöhne nicht eingehalten wurden, dass Überstunden unbezahlt blieben, dass Arbeitszeiten nicht eingehalten wurden, um nur diese Beispiele zu nennen.

Der „badge“ dient demnach auch dazu, die Rechte der entsendeten Arbeiter zu stärken.

„Badge social“

Um den Verstößen Herr zu werden, hat das Arbeitsministerium in Rücksprache mit den Sozialpartnern einen „badge social“ entwickelt, den die Betriebe, die Arbeiter nach Luxemburg entsenden, online bestellen können. Das System soll für alle Sektoren, nicht nur den Bau, ab dem 1. Januar 2014 an den Start gehen. Momentan befindet es sich noch in einer Testphase.

Eigentlich sind nur wenige Daten darauf enthalten, wie die Gewerbeinspektion am Mittwoch mitteilte, doch es wird der Verwaltung die Kontrolle vor Ort erleichtern. Kein leichtes Unterfangen, wenn man sich die Zahlen ansieht, wie viele Anträge jedes Jahr offiziell für die Entsendung von Arbeitern gestellt werden (siehe nebenstehende Grafik).

Mehr Kontrolleure und Sanktionen

„Dies ist lediglich ein erster Schritt“, meinte am Mittwoch Arbeitsminister Nicolas Schmit während einer Pressekonferenz in den Räumlichkeiten der Gewerbeinspektion. In der Tat habe die ITM auch nicht genügend Mittel, um Kontrollen durchzuführen, deshalb sollen nächstes Jahr vier bis fünf zusätzliche Inspektoren eingestellt werden.

„Eigentlich hätten wir ja lieber, es wären 40 Inspektoren, damit eine flächendeckende Kontrolle effizient durchgeführt werden kann“, meinte hierzu Bauunternehmer Roland Kuhn.

Für einen größeren Aufwand wird jedoch die Neuausarbeitung der Sanktionsmöglichkeiten sorgen. „Im Vergleich zu unseren Nachbarländern sind wir hier sehr schwach aufgestellt“, sagte Minister Nicolas Schmit.

Effiziente Handlungsweise

Deshalb wird in den nächsten Monaten eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des ministère du Bâtiment public, der Straßenbauverwaltung, der Sozialpartner und des Arbeitsministeriums die legalen Instrumente überprüfen, die in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Das Ziel ist, eine effiziente Handlungsweise aufzustellen, um Firmen zu sanktionieren, die gegen die Gesetzeslage verstoßen.

„Wir müssen schneller und durchschlagender auf Verstöße reagieren können.“ Auf die Frage, ob die Gewerbeinspektion in Zukunft solche Sanktionen aussprechen solle, statt gerichtliche Instanzen, meinte Nicolas Schmit: „Dies wäre wünschenswert.“