Dem Briefkasten geht es an den Kragen

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(dpa)

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Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vor. Alle 28 EU-Länder müssen künftig erstmals Register mit den Eigentümern von Unternehmen und Stiftungen führen.

In der Europäischen Union soll Geldwäsche künftig wirksamer bekämpft werden. Darauf zielt eine neue Richtlinie ab, die das Europaparlament am Mittwoch nach langen und zähen Verhandlungen mit den EU-Staaten verabschiedet hat. Von der Maßnahme erhofft sich die EU auch Verbesserungen beim Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung sowie gegen Steuerhinterziehung.

Der Neuregelung zufolge müssen EU-weit zentrale Register mit relevanten Informationen zum sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen eingerichtet werden. Damit sollen die tatsächlichen Eigentums- und Kontrollstrukturen sowie die Nutznießer von Unternehmen, Stiftungen und Treuhandgesellschaften offengelegt werden. Zugang zu den Registern erhalten Behörden und Personen mit „berechtigtem Interesse“, etwa Journalisten.

Richtlinie

Außerdem soll eine schwarze Liste von Drittstaaten erstellt werden, die Defizite bei der Geldwäschebekämpfung aufweisen. Für sie sollen erhöhte Sorgfaltspflichten gelten. Diese Liste soll alle drei Monate aktualisiert werden.

Mit der Forderung, die nationalen Register rasch miteinander zu verknüpfen, konnte sich das Parlament gegenüber den Mitgliedsstaaten allerdings nicht durchsetzen. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass die technischen Möglichkeiten dazu erst in vier Jahren von der EU-Kommission geprüft werden. Die neue Richtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft.

Die 28 EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Nach Angaben des Europaparlaments werden pro Jahr weltweit schätzungsweise 1,6 Billionen Dollar gewaschen – das entspricht fast drei Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung.

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