Daten auch für die Polizei

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Die Euroländer sollen einheitliche Mindeststandards in Asylverfahren bekommen. In Zukunft soll die Polizei auf die Daten der Asylsuchenden zurückgreifen dürfen. Ein umstrittener Vorschlag

Im Europaparlament hat der Innenausschuss einer geplanten Richtlinie für einheitliche Mindeststandards in Asylverfahren zugestimmt. Gleichzeitig verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch in Brüssel eine Verordnung, die Polizei- und Justizdienststellen den Zugriff auf die Eurodac-Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern ermöglichen soll. Das letzte Wort hat nun das Plenum, das nach Angaben einer Parlamentssprecherin im Juni über beide Texte abstimmen soll.

Der Neuregelung zufolge müssen Asylsuchende in einer ihnen verständlichen Sprache über das Verfahren informiert werden. Behörden sollen EU-weit verpflichtet werden, im Regelfall innerhalb von sechs Monaten über Asylanträge zu entscheiden. Auf Druck des Europaparlaments wurden zudem strengere Verfahrensgarantien für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa unbegleitete Minderjährige oder Folteropfer, vereinbart. Zudem dürfen Abschiebungen in Drittstaaten nur erfolgen, wenn den Betroffenen dort keine Verfolgung oder Folter drohen.

Blick in die Datenbank bei begründetem Verdacht

Die im Parlament besonders umstrittene Eurodac-Verordnung sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung schwerer Verbrechen oder zur Bekämpfung des Terrorismus auf die Daten der Asylsuchenden zugreifen dürfen, solange sie glaubwürdige Gründe für einen Verdacht vorbringen können. Auf der Eurodac-Datenbank werden seit 2003 Fingerabdrücke von Asylbewerbern über 14 Jahre gespeichert.

Scharfe Kritik an diesen Plänen übten die Grünen. Dass die Polizei künftig das Recht erhalten solle, die Fingerabdrücke von Asylsuchenden mit den Fingerabdruckspuren von Tatorten abzugleichen, sei „ein Desaster für den Flüchtlingsschutz in Europa“, sagte die Abgeordnete Ska Keller. Menschen, die in Europa Schutz vor Verfolgung suchten, würden damit unter den Generalverdacht gestellt, Straftäter zu sein.