/ Das Stechen wird geregelt
Von dem neuen Gesetzesentwurf sind vor allem Tattoo und Piercingstudios betroffen. So sollen Hygienestandards festgelegt und ihre Umsetzung streng kontrolliert werden, um Kunden wie Tätowierer zu schützen. Bei den Techniken kommen nämlich beide mit Blut in Berührung und Infizierungen mit beispielsweise Hepatitis sollen vermieden werden.
Auch soll eine offizielle Liste der Tattoostudios in Luxemburg entstehen, um die Kommunikation des Ministeriums mit der Branche zu verbessern. Die Rapex, ein Schnellwarnsystem der EU für Verbraucherschutz, gibt monatlich Listen von Produkten aus, die durch ihre Tests gefallen sind. Sind davon auch Tattoo-Farben oder Piercingstangen betroffen, müssen diese an die Studios weitergeleitet werden. Eine Liste würde dies erheblich erleichtern.
Schutz für Minderjährige
Ebenfalls soll der Gesetzesentwurf verbieten, Minderjährige ohne die elterliche Erlaubnis zu tätowieren oder piercen. Cutting und Branding wird für unter 18-Jährige komplett verboten, um sie vor den schmerzhaften Prozeduren und den nur sehr schwer entfernbaren Modifikationen zu schützen.
Auch die Sonnenstudios sind von dem neuen Gesetzesentwurf betroffen. In Luxemburg soll nun der Verkauf von Sonnenbänken an, sowie ihre Nutzung durch Minderjährige verboten werden. Gesundheitsministerin Lydia Mutsch betonte die schädliche Wirkung der UV-Strahlen auf die Haut, im Besonderen die Haut von Kindern, und unterstrich, dass man sich damit anderen EU-Staaten anpasse. Auch in diesen Studios sollen die Hygienestandards festgesetzt werden und durch Kontrollen überprüft werden. Ein Verstoß gegen die neuen Gesetze wird, je nach Schwere, mit einer Geldstrafe von 250 bis 5.000 Euro geahndet, und auch die „personne morale“ kann belangt werden.
Lasern nur beim Arzt
Lasern sollen demnächst nur noch die Ärzte dürfen, das sieht das „règlement grand-ducal“ vor. Die Entfernung von Tattoos oder Altersfalten durch Laserbeschuss war bisher nicht so streng geregelt, aber jetzt soll nachgebessert werden. Vor allem um Veränderungen der Haut, die unter anderen auf Hautkrebs hindeuten können, frühzeitig zu erkennen. Eine Ausnahme bildet der Einsatz des Lasers beim Epilieren. Das soll weiter speziell ausgebildeten Kosmetikern erlaubt sein, da hier die eingesetzte Energie längst nicht so stark wäre.
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