/ Das Problem Zweck-Entfremdung
Ob Werbebriefe oder Bewertung der Kreditwürdigkeit: Mit den Daten der Verbraucher ließe sich einiges anstellen. Die EU-Staaten haben sich nun auf neue Regeln für die Nutzung solcher Daten verständigt. Doch ob die neuen Vorgaben so kommen, bleibt abzuwarten.
Am Freitag haben sich die EU-Minister auf umstrittene neue Vorgaben zur Datennutzung geeinigt. Die Einigung ist aber nur ein Teilschritt – die Staaten müssen sich am Ende mit dem Europaparlament verständigen und von dort kommt Protest.
Streit
Streitpunkt ist derzeit die sogenannte Zweckänderung. Dabei geht es um die Frage, wieweit Behörden und Unternehmen Daten auch für Zwecke verwenden dürfen, die die Verbraucher zuvor nicht genehmigt haben und auch um die Weitergabe an Dritte.
Die Reform der geltenden EU-Datenschutzregeln aus dem Jahr 1995 ist ein Riesenprojekt, über das in Etappen verhandelt wird. Nach mehreren Jahren sollen die Beratungen zumindest unter den Staaten jetzt in die Schlussphase gehen. „Das macht es möglich, die Datenschutzreform 2015 abzuschließen“, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Bei ihrem Treffen im Juni wollten die Minister zur Not auch in einer Nachtsitzung zuende verhandeln. Danach müssen sich die Staaten allerdings noch mit dem Parlament einig werden.
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