/ Das kommt erst 2017: CGDIS, Polizeireform und Co.

(Tageblatt-Archiv)
Steuerreform und Gemeindefinanzen mussten es schaffen, da sie budgetiert waren und am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Andere, für die Regierung ebenfalls wichtige Gesetzestexte, blieben derweil auf dem Instanzenweg „stecken“.
U.a. das in den letzten Tagen wieder stark in der Aktualität stehende Gesetz zur Abschaffung der Kirchenfabriken. Innenminister Dan Kersch hätte es gerne gesehen, wenn dies zum nächsten Jahresanfang hätte in Kraft treten können. Wird es aber nicht, aus diversen Gründen, wovon das Nicht-Vorliegen des Gutachtens des Staatsrats nicht der Unwichtigste ist.
An der „Deadline“ 1.1.2017 ändert dies aber nichts. Sind bis dahin Besitzverhältnisse von Kirchengebäuden nicht geklärt, resp. gibt es keine Einigung über diese zwischen Gemeinde und Kirchenfabrik, sollen laut Gesetzestext diese Kirchengebäude automatisch dem zukünftigen „Fonds de gestion du patrimoine du culte catholique“ des Erzbistums zufallen. Laut Innenminister soll es denn auch zeitnah nach dem 1. Januar zu einem Treffen mit Vertretern des Bistums kommen.
Schon zweimal geändert
Was Dan Kersch aber wesentlich mehr fuchst ist die „Verspätung“ beim CGDIS, dem „Corps grand-ducal d’incendie et de secours“: Am 18. August 2015 wurde dieses Gesetzesprojekt zur Reform der Luxemburger Rettungsdienste im Parlament hinterlegt. Der zuständige Minister ist bei diesem Projekt wenig „amused“ über den Staatsrat und äusserte dies bereits mehrfach. Das CGDIS sollte das Licht der Welt am 1. Januar 2017 erblicken. Am 2. Mai 2016 gab es „amendements“ seitens der Regierung, am 28. November bereits ein zweites Mal. Auf dem „terrain“ wird die Reform indes weiter aktiv vorbereitet.
Bereits vor dem „dépôt“ im Parlament für sehr viel Aufregung sorgte die Reform des Polizeigesetzes, quasi während des ganzen ersten Halbjahres. Auch nach der Hinterlegung des Textes am 31. August schlug die Polizeireform noch hohe Wellen, ehe es zuletzt (verdächtig?) ruhig wurde. Auch hier steht das Gutachten des Staatsrats noch aus.
Spitalplan: Gutachten „schon“ da
Beim Nationalitätsgesetz gab es derweil sehr, sehr viele v.a. „technische“ Änderungen am Text vorzunehmen. Laut www.chd.lu soll der Abschlussbericht der zuständigen Kommission am 11. Januar 2017 vorliegen.
Was den Spitalplan angeht, so wird nach dem 54-seitigen Gutachten des Staatsrats vom 23. Dezember noch nachzubessern sein. Eine – von mehreren – „oppositions formelles“ betrifft u.a. die Bestimmungen betreffend den „Directeur médical“ eines Krankenhauses, wo laut Staatsrat juristische Unsicherheiten entstehen könnten. Die Hinterlegung dieses Textes ist noch relativ rezent (7. September), die Kritik hieran war aber bereits mannigfaltig. V.a. die Ärztevereinigung AMMD bezog schon mehrfach Stellung.
Omnibus: kurz vor dem Ziel
Quasi ein Dauerbrenner ist das sog. Omnibus-Gesetz zur administrativen Vereinfachung: Hier erging am 13. Dezember das zweite zusätzliche Gutachten des Staatsrats. Insgesamt vier Textänderungen nach „oppositions formelles“ des Staatsrats wurden hier zur Zufriedenheit des Gremiums vorgenommen, sodass die administrative Vereinfachung nun wohl zügig den letzten Teil des Weges durch die administrativen Gesetzesprozeduren unter die Räder des „Omnibus“ nehmen kann. Startschuss war übrigens der 16. Juli 2014 mit der Hinterlegung des Gesetzestextes.
Ebenfalls auf dem Weg durch die Instanzen sind ein neues Natur- und ein neues Wasserschutzgesetz, sowie etwas länger schon das Tierschutzgesetz (seit Mai) – aber alle drei ebenfalls noch nicht vom Staatsrat begutachtet. Das gilt auch für die Reform des Strafvollzugs.
Die Reform der „assurance dépendance“ wird bekanntlich nach ministerieller Ankündigung noch einmal überarbeitet werden.
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