Das bringt die heiß diskutierte Reform

Das bringt die heiß diskutierte Reform
(Reuters/Dado Ruvic)

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Heute wird die Steuerreform, die Finanzminister Pierre Gramegna wiederholt als "gerecht und modern" verteidigt hat, im Parlament diskutiert.

Gleich zwei Sitzungen zum Herzstück der Politik der aktuellen Regierung am Mittwoch, Berichterstatterin Joëlle Elvinger wird alle Hände voll zu tun haben.

Darum geht es bei der Reform, die viel Kritik provoziert hat und noch provoziert:

Die Haushaltsausgleichssteuer von 0,5 Prozent wird abgeschafft.

Verheiratete Paare, die sich in der Steuerklasse 2 befinden, können sich in Zukunft auch für die Individualbesteuerung entscheiden. Sie müssen sich jedoch bereits am 31. Dezember des Vorjahres für eine Besteuerungsart entscheiden.

Verheiratete Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, fallen automatisch in die Steuerklasse 1. Sie können jedoch auf Anfrage hin in die Steuerklasse 2 wechseln. Allerdings müssen sie dann das Gehalt des Ehepartners, falls dieser nicht in Luxemburg arbeitet, angeben. Das Gleiche gilt für verheiratete Rentner, die nicht in Luxemburg ansässig sind. Sie müssen über 90 Prozent der Rente bzw. des Lohns aus Luxemburg beziehen, um von der Steuerklasse 2 profitieren zu können.

– Ein neuer Spitzensteuersatz wird eingeführt. Demnach werden Jahreseinkommen ab 150.000 Euro mit 41 Prozent und Einkommen ab 200.000 Euro mit 42 Prozent besteuert.

– Die Steuerkredite für Arbeitnehmer, Rentner und Alleinerziehende werden erhöht.

– Der Wert der „chèques-repas“ wird von 8,40 Euro auf 10,80 Euro erhöht.

– Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende, die Unterhalt zahlen, wird von jährlich 1.920 Euro auf 2.208 Euro erhöht.

– Bei der Einstellung von Haushaltshilfen, Hilfspersonal bei Pflegebedürftigen und bei der Kinderbetreuung kann ein höherer Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Dieser steigt von aktuell 3.600 Euro auf 5.400 Euro an.

– Die Körperschaftssteuer soll schrittweise reduziert werden. Von derzeit 21 Prozent soll die Steuer im Jahr 2017 bei 19 Prozent und im Jahr 2018 bei 18 Prozent liegen. Des Weiteren wird die Körperschaftssteuer für Unternehmen, deren jährliches steuerpflichtiges Einkommen nicht mehr als 25.000 Euro beträgt, auf 15 Prozent gesenkt.

– Die Mindestvermögenssteuer der Finanzbeteiligungsgesellschaften wird auf 4.815 Euro erhöht.

– Der Mehrwert von Immobiliengütern wird bei der Übertragung von Familienunternehmen auf die nächste Generation steuerneutral behandelt.

– Neuinvestitionen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro sind für die Betreiber von landwirtschaftlichen Betrieben zu 30 Prozent absetzbar.

– Die Steuerreform sieht zudem vor, die Bekämpfung von Steuerbetrug zu verschärfen.