/ Darf ich als Luxemburger in die USA reisen?
Die genauen Auswirkungen des Einreisebanns, den Donald Trump für sieben überwiegend muslimische Länder erlassen hat, werden mittlerweile deutlicher. Der US-Präsident hatte am Freitag angeordnet, dass Bürger aus den sieben überwiegend muslimischen Staaten Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang keine Visa erhalten.
ESTA-System
Seit dem 12. Januar 2009 benötigen alle Staatsangehörigen von Visa-Waiver-Programm-Ländern (ESTA-System), die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die USA reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in dieUSA eine ESTA-Genehmigung. Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln). Luxemburg ist Teil des ESTA-Systems. Staatsangehörige des ESTA-Systems können ohne Visum aus Tourismus- oder Geschäftsgründen bis zu 90 Tage in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen: Sie besitzen einen Reisepass mit integriertem Chip (elektronischer Reisepass); Sie registrieren sich online über das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization – ESTA); Sie erfüllen die Bedingungen für das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program). Weitere Infos finden Sie hier.
Allerdings blieben zunächst zahlreiche Fragen unbeantwortet: Wer ist genau davon betroffen? Wie steht es um die doppelte Staatsbürgerschaft? Was passiert, wenn man in eines der Länder des „muslim ban“ gereist ist und jetzt in den USA Urlaub machen will. Wir haben uns über all diese Fragen mit einem Pressesprecher der US-Botschaft in Luxemburg unterhalten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten, die wir für Sie zusammengestellt haben:
Kann ich als Luxemburger mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft in die USA einreisen?
Wer nur die luxemburgische Staatsbürgerschaft besitzt und noch nicht in eines der sieben Länder des „muslim ban“ gereist ist, hat weiterhin keine Einreiseschwierigkeiten in die USA. Luxemburg ist Teil des ESTA-Programms.
Es gibt aber wie bereits vor dem „muslim ban“ einige Einschränkungen im ESTA-System (siehe Kasten). Wenn Sie jedoch als Luxemburger zum Beispiel Urlaub in den USA machen und nicht die Länder des „muslim ban“ bereist haben, sind Sie nicht betroffen. Sie können das ESTA-System weiterhin benutzen.
Was passiert, wenn ich bereits ein gültiges Visum erhalten habe?
Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die ein gültiges Immigrations- oder Nicht-Immigrationsvisum haben, das bereits ausgestellt wurde und selbst eines der sieben Länder wie Syrien betrifft, werden nicht an der Einreise in die USA gehindert.
Der Pressesprecher meint hierzu: „Jeder mit einer doppelten Nationalität, die eines der sieben Länder oder ein anderes Land betrifft, wird nicht an der Einreise gehindert. Voraussetzung ist, mittels einer der zahlreichen Visum-Formen einzureisen. Auch wenn jemand in Luxemburg lebt und zum Beispiel die irische und syrische Staatsbürgerschaft hat, so kann diese Person auch ein Visum beantragen und erhalten. Allerdings dürfen diese Personen nicht das ESTA-System benutzen.“
Mit wie vielen Fällen ist die US-Botschaft in Luxemburg bislang konfrontiert?
„Wir hatten bei der US-Botschaft in Luxemburg bislang etwa zehn solcher Anträge“, so der Sprecher. Die meisten davon beträfen Fälle, in denen es um eine doppelte Staatsbürgerschaft gehe.
Was passiert mit Business-Leuten aus Luxemburg, die regelmäßig in eines der Länder des „muslim ban“ reisen: Können Sie weiterhin in die USA einreisen?
Die USA haben ihre Einreisebestimmungen nach den Anschlägen in Paris und Brüssel verändert. Die Sorge lautete, dass zum Beispiel ein Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft aus Belgien unter bestimmten Bedingungen in einer US-Botschaft vorstellig werden müsste. Reist zum Beispiel ein belgischer Bürger nach Syrien, so hat er nicht mehr das Recht, im Rahmen des ESTA-Programms (siehe Kasten) in die USA zu reisen.
Allerdings ist Syrien aufgrund des seit Jahren schwelenden Krieges und der Problematik der Foreign Fighters ein besonderer Brennpunkt. „Deswegen wollten wir herausfinden, weshalb jemand nach Syrien gereist ist“, so der Sprecher der US-Botschaft in Luxemburg. Wer also aus welchem Grund auch immer als Luxemburger nach Syrien gereist ist und nun in die USA einreisen will, musste sich bereits vor Trump in einem Interview den Fragen der Botschaft zur Visite in Syrien stellen.
Für den Iran gilt eine ähnliche Situation: Nach dem Nuklear-Deal hat sich die Beziehung zu Teheran weitgehend verbessert. Zahlreiche Geschäftsleute aus Luxemburg reisen in den Iran, um luxemburgische, aber auch internationale Unternehmen zu vertreten.
Der Sprecher erzählt: „Wir sind mit Blick auf Visum-Anträge durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung gebunden, aber wir können Folgendes sagen: Wir haben regelmäßig Menschen in der Botschaft, die als EU-Bürger in den Iran gereist sind. Sie müssen sich bei uns in der Botschaft ganz einfachen Fragen stellen, weil sie zum Beispiel für ein Unternehmen arbeiten und somit der Grund ihres Aufenthaltes offensichtlich ist. Es gibt auch Menschen aus Luxemburg, die etwa im Sudan oder im Irak humanitäre Hilfe geleistet haben oder aus Business-Gründen dort verweilten. Sie müssen nur kurz bei uns in der Botschaft vorbeikommen und erhalten dann zum Beispiel ein Business-Visum für zehn Jahre.“
Wer ein Visum beantragen will, kann dies auf der folgenden Website tun:
https://luxembourg.usembassy.gov/
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