Cola und Co. könnten teurer werden

Cola und Co. könnten teurer werden
(AP/Rebecca Blackwell)

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In Großbritannien sollen Getränkehersteller ab 2018 eine Sonderabgabe für zuckerreiche Produkte zahlen. In Luxemburg gibt es ähnliche Pläne.

Aus einer rezenten Studie der Verbraucherorganisation „Foodwatch“ geht hervor, dass mehr als jedes zweite Erfrischungsgetränk in Deutschland zu viel Zucker enthält. Knapp 60 Prozent der untersuchten Produkte enthielten mehr als fünf Prozent Zucker, heißt es in der Studie.

Solche Erfrischungsgetränke sind häufig die Ursache für ein erhöhtes Risiko von Fettleibigkeit sowie für die Entwicklung des Typ-2-Diabetes und anderer Erkrankungen.

Neue Rezeptur bis 2018

In Großbritannien möchte das öffentliche Gesundheitswesen nun gegen solche Produkte vorgehen. Ab 2018 sollen Getränkehersteller eine Sonderabgabe für zuckerreiche Produkte zahlen. Die Getränke dürfen einen Wert von 5 g Zucker pro 100 ml nicht überschreiten. Die Hersteller haben bis 2018 Zeit, ihre Rezeptur anzupassen. Tun sie dies nicht, werden sie in zwei Jahren zu einer Sonderabgabe verpflichtet. Die Höhe dieser Abgabe wird sich an dem Zuckeranteil des Produkts orientieren.

„Der britische Finanzminister hat vor kurzem öffentlich bekannt gegeben, dass die neue Abgabe auf zuckergesüßte Getränke im April 2018 eingeführt wird und für Produzenten und Importeure von Softdrinks mit Zuckerzusatz gilt“, bestätigte die luxemburgische Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP).

Wie sieht es die Gesundheitsministerin?

Deutsche Verbraucherschützer fordern ein ähnliches Gesetz für Deutschland. Und wie steht Luxemburg zu einer solchen Initiative? Dies wollte die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage von Ministerin Mutsch wissen.

Wie die Gesundheitsministerin die Idee der britischen Regierung findet, dazu äußerte sie sich nur sehr spärlich. Sie erklärte, durch die Sonderabgabe werde erwartet, dass sich das Verhalten der Hersteller in Bezug auf den Zusatz von Zucker ändern werde und der Konsum von Softdrinks somit in Großbritannien zurückgehen werde. „Dies wäre natürlich auch in Luxemburg wünschenswert“, sagte sie.

Sonderabgabe auch in Luxemburg?

Arendt fragte nach, ob eine Sonderabgabe auch für Luxemburg infrage käme. Auch hier schien es, als weiche Lydia Mutsch einer klaren Antwort aus. Allerdings betonte sie, dass die Regierung in ihrem Regierungsprogramm 2013-2017 darauf abziele, konkrete Maßnahmen zur Prävention von chronischen Krankheiten zu fördern.

Außerdem sei vorgesehen, einen „Fonds pour la santé“ einzurichten. Dieser soll zur Finanzierung der Präventions- und Promotionsaktivitäten dienen. Der Fonds soll durch Steuergelder, „die beim Verkauf von Lebensmitteln anfallen, die besonders gefährlich für die Gesundheit sind, finanziert werden“, so Mutsch. Somit werden hier in Luxemburg, anders als in Großbritannien, nicht die Hersteller zur Verantwortung gezogen, sondern der Konsument, der die teuer besteuerten Softdrinks kauft.

In einer ersten Phase sei es Ziel des Fonds, vergleichbare Erfahrungen und lokale Daten zu analysieren, erläuterte Mutsch. Auch die sozioökonomischen Auswirkungen seien zu klären. Die Einführung einer neuen Steuer auf gezuckerten Getränken würde zu Veränderungen der Konsumgewohnheiten und im Produktionsbereich führen.

Angaben dazu, wann der Fonds gegründet wird und wie hoch die Besteuerung der Softdrinks ausfallen wird, machte die Ministerin keine.

Prävention und Aufklärung im Fokus

Immer wieder betonte sie in ihrem Antwortschreiben, wie wichtig Prävention und Aufklärung seien. In diesem Rahmen sei auch ein Aktionsplan von „Gesond iessen, méi bewegen“ (GIMB) vorgesehen. Das Label GIMB unterstütze und finanziere Projekte zur Förderung einer gesunden Ernährung und Bewegung in unterschiedlichen Bereichen wie Schulen, „maisons d’accueil“, Gemeinden sowie in der Arbeitswelt.

Wie genau diese Präventions- und Aufklärungsarbeit aussieht, dazu machte die Ministerin keine genauen Angaben.