/ Co-Chef der deutschen Bank freigesprochen

(Sven Hoppe)
Es habe durchaus Anlass für Ermittlungen und ein sorgfältiges Gerichtsverfahren gegeben, sagte Noll am Montag in der Urteilsbegründung. „Das war ein rechtsstaatliches Verfahren, für das sich niemand schämen muss.“
Ob das Verfahren so lange habe dauern müssen, sei aber fraglich. Damit spielte Noll darauf an, dass die Staatsanwaltschaft mehr als 40 Beweisanträge gestellt hatte, um ihre Vorwürfe zu untermauern. Dadurch zog sich der Prozess immer weiter in die Länge.
Immer kleiner
Zuvor waren Fitschen, seine Vorgänger Rolf Breuer und Josef Ackermann sowie zwei weitere Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch freigesprochen worden. Die Tatvorwürfe hätten sich nicht bestätigt, begründete der Richter die Entscheidung.
Im Laufe des Verfahrens seien die Vorwürfe der Anklage immer kleiner geworden. Man habe sich an den Scheinriesen in dem Kinderbuch „Jim Knopf“ erinnert gefühlt, sagte der Richter. „Erst stand er gewaltig am Horizont, doch je näher man kam, desto kleiner wurde er.“ Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.
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