Bürgergremium für Beihilfe zum Suizid

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Eine von François Hollande eingesetztes Bürgergremium hat am Montag die begleitende Sterbehilfe befürwortet. Letztere soll aber nur in Ausnahmefälle angewendet werden.

Ein im Auftrag von Frankreichs Staatschef François Hollande eingesetztes Bürgergremium hat sich für eine teilweise Zulassung der Sterbehilfe ausgesprochen. Für sterbende oder unheilbar kranke Patienten sei es ein „legitimes Recht“, Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, erklärte das Gremium aus 18 Bürgern am Montag in Paris. Aktive Sterbehilfe soll hingegen im Regelfall weiter verboten bleiben, das Bürgergremium sprach sich lediglich für Ausnahmeregelungen in besonderen Fällen aus.

Bei der Beihilfe zur Selbsttötung, auch assistierter Suizid genannt, besorgt ein Mediziner dem Patienten todbringende Medikamente und verabreicht sie – anders als bei der aktiven Sterbehilfe – nicht direkt. Der Patient muss die Medikamente selbst einnehmen. Aktive Sterbehilfe durch Ärzte oder Familienangehörige soll es nach den Empfehlungen des Bürgergremiums nur in solchen Fällen geben, in denen die direkte Zustimmung des schwerkranken Patienten nicht mehr eingeholt werden kann.

Hollande will die bisherige Gesetzgebung reformieren, ursprünglich sollte bereits im vergangenen Sommer ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Wie in den meisten europäischen Staaten ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe verboten, aber auch die Beihilfe zur Selbsttötung. In einem Gesetz aus dem Jahr 2005 ist lediglich das Recht verankert, „sterben zu lassen“: Von Fall zu Fall dürfen Ärzte die Leiden unheilbar Kranker an deren Lebensende lindern, auch wenn dies zum Tode führen kann.

Die nationale Ethikkommission hatte sich im Juli dagegen ausgesprochen, den assistierten Suizid oder die aktive Sterbehilfe zu erlauben. Die Kommission rief dann auf Hollandes Bitte ein Bürgergremium ins Leben, das aus 18 repräsentativ ausgewählten Franzosen zusammengesetzt ist und nun seine nicht verbindlichen Empfehlungen vorlegte. Ein Gesetzentwurf soll nach Informationen der Zeitung „Libération“ vor dem Sommer 2014 vorgelegt werden.