Brüssel legt Pläne für neue Spritsteuern vor

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Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Vorschlag für eine neue Energiesteuer-Richtlinie vor. Energiegehalt und CO2-Belastung sollen bei der Besteuerung berücksichtigt werden.

Die EU-Behörde schlug am Mittwoch in Brüssel eine Überarbeitung des EU-Energiesteuergesetzes vor. Brüssel will künftig bei den Steuern sowohl den Energiegehalt eines Kraft- und Heizstoffes als auch den Ausstoß des Treibhausgases CO2 berücksichtigen. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte: „Unser gemeinsames Ziel ist eine EU-Wirtschaft, die grüner und wettbewerbsfähiger ist sowie effizienter mit den Ressourcen umgeht.“

Der Vorschlag von Semeta muss nun im EU-Parlament und im EU-Finanzministerrat beraten werden. Falls ein Mitgliedsland hat, kann es die Reform, die lange Übergangsfristen bis 2023 vorsieht, im Ministerrat blockieren.

Nur Mindeststeuersätze

In der Gesetzgebung kann die EU nur Mindeststeuersätze vorgeben, die von den Mitgliedstaaten überschritten werden können. Die EU-Kommission hatte bereits Spekulationen zurückgewiesen, wonach die Dieselpreise an europäischen Tankstellen bald steigen könnten. Für die nationalen Steuersätze seien die Regierungen der Mitgliedstaaten verantwortlich.

Laut Kommission beträgt der EU-Mindestsatz für Diesel derzeit 33 Eurocent je Liter. Bis Ende des Jahrzehnts soll der EU-Mindestsatz laut Brüsseler Plänen auf 41,2 Cent steigen. Da Diesel einen höheren Energiegehalt hat als Benzin, müsste er nach den EU-Plänen auch höher besteuert werden.

Barroso verteidigt Vorschlag

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat den Vorschlag seiner Behörde für höhere Diesel-Mindeststeuern in Europa gerechtfertigt. „Was wir vorschlagen, ist außerordentlich vernünftig“, sagte Barroso am Mittwoch in Brüssel. Der Vorschlag sei im Interesse der Umwelt und der europäischen Industrie.

Barroso erinnerte daran, dass vor Jahren der Vorstoß der Kommission für eine Begrenzung des CO2-Ausstoßes bei Autos am Anfang scharf kritisiert worden sei. Es gebe bei den Spritsteuern eine lange Übergangsfrist von zwölf Jahren für die Autoindustrie, damit diese sich auf die Neuerungen einstellen könne.