Briefwahl in Luxemburg gestartet

Briefwahl in Luxemburg gestartet
(dpa)

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Seit Montag kann man per Brief bei den den vorgezogenen Parlamentswahlen am 20. Oktober teilnehmen. Wann darf man per Korrespondenz wählen, und wie funktioniert die Briefwahl?

In Luxemburg gilt die Wahlpflicht. Jene Wahlberechtigten, die sich allerdings aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Wahlbüro begeben können, dürfen stattdessen auf die Briefwahl zurückgreifen. Bei den letzten Parlamentswahlen im Jahr 2009 hatten sich 14.596 Personen für diese Form der demokratischen Partizipation entschieden. Bei den Gemeindewahlen im Jahr 2011 waren es 12.027, das waren immerhin knapp 5 Prozent der gesamten Wählerschaft.

Das Votum per Korrespondenz ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Die Briefwahl kann beantragt werden, wenn der Wahlberechtigte sein 75. Lebensjahr vollendet hat oder sich aus ordnungsgemäß belegten beruflichen oder persönlichen Gründen unmöglich persönlich in das jeweilige Wahllokal begeben kann beziehungsweise wenn er im Ausland wohnt. Auch Luxemburger, die im Ausland leben und nicht in Wählerverzeichnisse eintragen sind, aber dank der luxemburgischen Staatsangehörigkeit aktives Wahlrecht haben, dürfen sich per Korrespondenz an den Parlamentswahlen beteiligen.

So geht´s

Sind die genannten Bedingungen erfüllt, kann einfach per Schriftstück seiner Gemeinde mitteilen, dass man auf die Briefwahl zurückgreifen will. Der Brief kann formlos sein, es gibt aber die Möglichkeit, auf den bei der Gemeindeverwaltung erhältlichen Vordruck zurückzugreifen. Ein solcher Modellbrief zum Ausfüllen kann auch im Internet abgerufen werden.

Generell gilt, dass der Wähler in diesem Brief seinen Nachnamen, seine Vornamen, sein Geburtsdatum und den Geburtsort, seinen Beruf, seinen Wohnsitz sowie die Anschrift, an die die Wahlbenachrichtigung zugestellt werden soll, angeben muss. Zudem muss er an Eides statt versichern, dass er sein Wahlrecht nicht verloren hat. Im Ausland lebende Luxemburger müssen zudem eine Kopie ihres gültigen Reisepasses hinzufügen.

Der Stimmzettel

Sobald der Antrag vorliegt, wird dieser vom Bürgermeister- und Schöffenrat geprüft. Sollte ein Antragsteller die an die Briefwahl geknüpften Bedingungen nicht erfüllen, dann wird ihm spätestens 25 Tage vor der Wahl mitgeteilt, dass sein Antrag abgelehnt wurde. Wird der Antrag angenommen, dann sendet der Bürgermeister- und Schöffenrat dem Wahlberechtigten spätestens 20 Tage vor der Wahl per Einschreiben mit Rückschein die Wahlbenachrichtigung und eine Reihe von Unterlagen zu.

Die Personen, die per Briefwahl an den Parlamentswahlen teilnehmen, erhalten die Kandidatenliste, die Anweisungen für den Wähler, einen frankierten, undurchsichtigen und einheitlichen Wahlumschlag, einen abgestempelten Stimmzettel sowie einen Umschlag für den Versand des Wahlumschlags mit dem Vermerk „Wahlen – Briefwahl“. Es wird ein alphabetisches Verzeichnis der Wähler erstellt, die eine Teilnahme per Briefwahl beantragt haben. Vor dem Namen des Antragstellers steht ein Vermerk, ob seinem Antrag stattgegeben wurde oder nicht. Die in diesem Verzeichnis geführten Wahlberechtigten dürfen nicht anderweitig wählen. Wer sich erfolgreich für die Briefwahl eingetragen hat, kann sich also nicht mehr umentscheiden und kann am Wahltag nicht doch noch ins Wahlbüro abstimmen gehen.

Um per Korrespondenz zu wählen, füllt der Wahlberechtigte seinen Stimmzettel aus. Zum Versenden seiner abgegebenen Stimme an das Wahllokal legt der Wähler den ordnungsgemäß ausgefüllten und zweimal gefalteten, mit der Stempelmarke nach außen zeigenden Stimmzettel in den Wahlumschlag. Der Wahlumschlag wird dann in den Versandumschlag gesteckt. Dieser kann ganz normal per Briefpost abgeschickt werden. Wichtig ist nur, den Stimmzettel rechtzeitig abzusenden, damit er spätestens am Wahltag, um 14.00 Uhr, im Wahllokal eingeht.
Letzter Termin, um die Briefwahl anzufragen, ist der 20. September.