Breivik erneut vor Gericht

Breivik erneut vor Gericht
(AFP/Jonathan Nackstrand)

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Die Isolation des norwegischen Massenmörders Breivik verletze seine Menschenrechte, hat ein Gericht im April 2016 entschieden. Der Staat wehrt sich gegen dieses Urteil. Jetzt wird neu verhandelt.

Der 37-Jährige hatte unter anderem gegen den Staat geklagt, weil er seit Jahren in Isolationshaft sitzt. Ein Gericht hatte ihm in erster Instanz darin rechtgegeben, dass die Länge und mangelhafte Begründung seiner Abschottung Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletze. Der Staat dagegen hielt die Isolation für berechtigt, weil Breivik immer noch hochgefährlich sei.

In Bezug auf Artikel 8 der Menschenrechtskonvention hatte das Gericht den Staat im April 2016 dagegen freigesprochen. Breivik hatte unter anderem die strikte Kontrolle seiner Post als unmenschlich bezeichnet. Seitdem hat der Verbrecher mehr Kontakt mit Mitarbeitern des Gefängnisses. Mit seinem Anwalt Øystein Storrvik darf er durch ein Gitter statt durch eine Glaswand kommunizieren. Storrvik hält es wegen Breiviks „mentaler Verletzlichkeit“ aber für wichtig, dass der Norweger mehr Kontakt mit anderen Gefangenen haben darf.

Statements und Zeugen

Aus Sicherheitsgründen findet die Verhandlung bis zum 18. Januar in der Sporthalle des Gefängnisses in Skien statt, in dem Breivik drei Zellen zur Verfügung stehen. Für Dienstag sind nur eine Begehung des Gefängnisses und ein Eröffnungs-Statement des Staates geplant. Am Mittwoch soll es mit einem Statement Breiviks weitergehen. Im Laufe des Prozesses sollen mehrere Zeugen gehört werden.

Nach seinen Angriffen in Oslo und auf der Insel Utøya im Juli 2011, bei denen 77 Menschen gestorben waren, war Breivik im Jahr darauf zu 21 Jahren Haft mit Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.