Blitzer, Amnestie und ein wenig mehr Geld

Blitzer, Amnestie und ein wenig mehr Geld
(Tageblatt-Archiv)

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Neues Jahr, neue Regeln: Dieses „Spiel“ wiederholt sich auch für 2016. Unter den für die Bürger wichtigen Änderungen befindet sich u.a. die Rentenanpassung: 0,5% mehr gibt es ab 1. Januar.

Laut dem Gesetz vom 21. Dezember 2012 bezüglich der Pensionsreform greift ab 2016 ein neuer Berechnungsmechanismus für die Rentenanpassungen. Diesem zufolge steigen die Renten zum 1.1.2016 um 0,5%.

Hätten Sie’s noch gewusst?

Bei den Neuerungen zum Jahresanfang 2015 kann sich mit Sicherheit noch jeder an zwei erinnern:
– die Erhöhung der Mehrwertsteuer (TVA),
– sowie die Einführung einer Sondersteuer von 0,5%
(„impôt d’équilibrage temporaire“). Das „temporaire“ dauert bekanntlich auch 2016 an.

Ansonsten gab es u.a. noch folgende Änderungen:
– der Mindestlohn wurde im Januar per Gesetz rückwirkend zum 1.1.2015 um 0,1% angepasst, was in Zahlen eine Erhöhung von 1,9 E brutto ausmachte;
– gleichgeschlechtliche Paare dürfen standesamtlich heiraten und Kinder adoptieren (die erste Heirat wurde gleich am 1.1.2015 vollzogen);
– die CARe-Prämie für Autos lief aus und bei Haus-Neubauten war nur noch der Energiestandard A genehmigungsfähig;
– die wohl markanteste Änderung während des Jahres den Bürger betreffend war die Verschärfung des Strafenkatalogs des Punkteführerscheins ab dem 1. Juni 2015. clc

Übrigens: Nach dem Twitter-Schnellschuss von Vizepremier Etienne Schneider im Sommer (Indextranche im November 2015) sagen sowohl gouvernement.lu als auch guichet.lu derzeit mit sehr viel Vorsicht eine mögliche Indextranche für das zweite Trimester 2016 voraus. Fallen die Erdölpreise weiter, könnte sie sich noch weiter verschieben, heißt es.

Mietzuschuss

Im November verabschiedete das Parlament die Einführung eines Mietzuschuss für einkommensschwache Haushalte.
Die Einkommensgrenze für eine Einzelperson beträgt beispielsweise 1.768 Euro/Monat (der maximal mögliche
Zuschuss beträgt 124 Euro/Monat), für einen Haushalt mit zwei Kindern sind es 3.713 Euro/Monat (maximal 174 E/Monat Zuschuss). Alle Zahlen finden Sie hier. Zweite wichtige Bedingung: der für die Miete benötigte Anteil des zur Verfügung stehenden Einkommens muss 33% des Nettoeinkommens überschreiten.

Das Gesetz wurde am 9. Dezember im Memorial veröffentlicht und tritt demnach am 1.1.2016 in Kraft.

Arbeitsrecht

Verschiedenste Maßnahmen treten in Kraft, werden abgeändert oder verlängert.

Das sog. PAN-Gesetz, das u.a. Arbeitszeiten regelt, hätte zum 1.1.2016 erneuert werden müssen. Da es aber noch keine Einigung zwischen Regierung, Gewerkschaften und Patronat gibt, wurde die Gültigkeitsdauer des bestehenden Textes um ein Jahr verlängert.

Die Reform der beruflichen Wiedereingliederung tritt in Kraft. V.a. wird das Verfahren vereinfacht und beschleunigt.

Verschiedene beschäftigungsfördernde Maßnahmen werden um zwei Jahre verlängert, neu eingeführt werden ein Berufsbildungspraktikum für Arbeitssuchende über 30 und der spezielle Wiedereingliederungsvertrag für sog. „gefährdete Bevölkerungsgruppen“ (Arbeitssuchende über 45, …).

Das Mitspracherecht der Personaldelegation in den Betrieben wird gestärkt.

Familie

Sowohl die Reform der Familienzulagen (Kindergeld) wie auch diejenige des Elternurlaubs sind noch auf dem Instanzenweg, sollen aber 2016 in Kraft treten.

Teuerungszulage

Die Möglichkeit für einkommensschwache Haushalte, eine Teuerungszulage („allocation de vie chère“) zu beantragen, bleibt; allerdings werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. U.a. können Empfänger von staatlichen Studienbeihilfen keine Teuerungszulage beantragen.

Studienbeihilfen

Nach dem Inkrafttreten der umstrittenen Reform der Beihilfen für das Studienjahr 2014/15 wird diese nun reformiert (Anpassung der Hilfesätze nach oben), Ministerium und Studentenvereinigung ACEL zeigten sich Anfang Dezember auf einer Pressekonferenz zuversichtlich für ein Inkrafttreten der Reform zur akademischen „Rentrée“ 2016/17.

Die entsprechende Gesetzesvorlage wurde aber noch nicht im Parlament deponiert.

Werteunterricht

Derweil soll in der Sekundarstufe der neue einheitliche Werteunterricht „Leben und Gesellschaft“ zur „Rentrée“ 2016/17 eingeführt werden (in der Grundschule erst ein Jahr später).

Auch diese Gesetzesvorlage wurde noch nicht im Parlament deponiert.

Radar

Ab 2016 wird auf Luxemburgs Straßen geblitzt: ab Februar fix an 10 Orten sowie sechsfach mobil landesweit, ab April fix an 10 weiteren Orten. Die Geräte zur Geschwindigkeitsmessung werden derzeit errichtet. Alle Standorte finden Sie hier.

Das betreffende Gesetz vom 25. Juli 2015 muss allerdings noch einmal angepasst werden, die Änderungsvorschläge wurden am 10. Dezember im Parlament deponiert.

Technische Kontrolle

Das Gesetz zur Reform der technischen Kontrolle und der Fahrzeugzulassungen sieht v.a. Vereinfachungen vor. U.a. entfällt die Kontrolle bei der Neuzulassung, die erste Kontrolle für Pkws ist erst nach vier Jahren fällig.

Dieses Gesetz wurde am 16. Dezember gestimmt und von Parlament und Staatsrat von der zweiten Abstimmung entbunden. Es wurde aber noch nicht im Memorial veröffentlicht und tritt demnach noch nicht am 1.1.2016 in Kraft.

Steueramnestie

Wer bisher „vergessen“ hat, Steuern zu bezahlen, „darf“ seine Situation zu bestimmten Bedingungen (Aufschlag von 10%) 2016 bereinigen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.